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Mütter dürfen auch krank werden!!!

Thema: Mütter dürfen auch krank werden!!!

hier ein auszug von zbsp. der barmer: Haushaltshilfe Wenn Sie krank sind und Ihr Kind gesund, sorgen wir für Entlastung. Wir übernehmen nicht nur die Kosten für ärztliche Behandlung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherte den eigenen Haushalt wegen einer Krankheit, eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine 12 Jahre alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten - mindestens 5, maximal 10 Euro pro Tag. Bei der Barmer bekommen Sie auch dann eine Haushaltshilfe, wenn und solange dadurch eine Krankenhausbehandlung verhindert werden kann. Außerdem bei akuter Krankheit für einen nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Zeitraum von maximal einem Jahr. Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes Voraussetzungen Die Barmer zahlt ihren Mitgliedern Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Und zwar dann, wenn Mutter oder Vater wegen der Versorgung des Kindes nicht arbeiten können und keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind versorgen kann. Anspruch besteht auch, wenn das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Das Krankengeld entspricht dabei dem Betrag, der bei Arbeitsunfähigkeit des Mitglieds zu zahlen wäre. Dauer der Krankengeld-Zahlung Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes wird für jedes versicherte Kind für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr (für Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) gezahlt. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch auf Krankengeld ruht bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. und habe persönlich rausgefunden dass der mann bei krankheit der frau die versorgung des kindes bezahlt bekommt, und zwar als krankengeld, wie bereits vermutet... er nimmt unbezahlten urlaub und kriegt das von der versicherung zurück!!! BESSER ALS GAR NIX----find ich jedenfalls.. alles liebe, und gute besserung!! mrs

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 11:58


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Leider bekommt man aber keine Haushaltshilfe bezahlt(oder Lohnausfall des Mannes), wenn man nach der Geburt des zweiten Kindes aus dem KH entlassen wird nach ein paar Tagen; Die KK zahlt dem Kh einen Pauschalbetrag für 10 Tage Aufenthalt nach der Geburt. Wenn man früher "gegangen" wird oder geht, und man noch nicht so fit ist, kommt keiner auf! Leider!!!

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 14:50


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Also meine Krankenkasse hat gesagt das ich jemand für 2 Wochen nach der geburt an Hilfe bekommen kann. Weis aber nicht ob das was anderes ist da ich Kaiserschnitt haben werde! Wo ich jetzt so krank war hat mein Hausarzt einfach auch mein kind Krank geschrieben und mein mann ist 3 Tage daheim geblieben auf kosten der Krankenkasse da ich mich kaum noch um David kümmern kommte!

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 16:44