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Lärmfaktor Kind ?!

Thema: Lärmfaktor Kind ?!

Servus, ich hatte gestern abend sehr freundlichen besuch: Der vermieter der wohnungen über und unten uns hat mich äußerst bestimmt dazu aufgefordert meine kinder im zaum zu halten (6 und 23 Mo), da es tagsüberals störend empfunden wird, wenn mein kind durch die wohnung trampelt und nachts würden meine kinder 3-5h schreien!! meine kleine hatte einige unruhige nächte, in denen sie viel geweint hat, aber das erst die letzten beiden wochen (seit ich abstille) und nicht seit 6Wo. Ich bin soooooooooooo sauer!!! Gibt es da eigentlich einen rechtlichen Schutz und sind wir als Familie mal wieder der Buhmann??? einen ziemlich traurige gabriele

Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 13:31


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hallo gabriele, so weit ich weiß, ist es rechtlich so, dass babys und kleinkinder (ich glaube bis zu einem alter von vier jahren, bin mir da aber nicht ganz sicher) "krach" machen dürfen, wann sie wollen, denn es ist von einem baby oder kleinkind nicht zu erwarten, dass es versteht, wann oder warum es ruhig sein soll. immerhin hat es bedürfnisse, die befriedigt werden wollen. euer nachbar kann also nichts machen. lg satellite

Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 23:09


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Das beste ist du erkundigst dich mal beim Mieterschutzbund.Aber ich glaube über sowas kann man sich nicht beschweren.Kinder machen nun mal krach und weinen auch.Waren die den nie KInder.Boah übersowas kann ich mich echt tierisch aufregen.....Also Mieterschutzbund anrufen und fragen wie das ist. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 14:05


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Entschuldigt den Ausdruck, aber da fällt mir wirklich sonst kein angemessener ein. Das kann man nicht höflich formulieren. Wie kann man von einem Baby erwarten daß es die Nacht über den Mund zu halten hat, weil der liebe Nachbar ungestört schlafen möchte? Ja Himmel, man stellt ihm das Bettchen doch nicht ins Schlafzimmer, da wird er doch wohl drüber weg hören können... Da kann er dir gar nichts, keine Angst. Mit dem 23 Monate alten Kind ist es das gleiche. Es darf toben und laut sein, das gehört zur kindlichen Entwicklung und man darf es nicht verbieten. Du kannst angehalten werden, während der regulären Ruhezeiten für Zimmerlautstärke zu sorgen, aber da das bei diesem Alter nicht unbedingt zu machen ist, passiert dir auch nichts wenn dein Kind sich nicht dran hält. Was bin ich froh daß unsere Vermieterin die oben drüber wohnt so lieb ist, die hat sich noch NIE über irgendwas beschwert, auch nicht wenn ich mal rumgebrüllt hab oder die Kinder sich lautstark gröbste Gemeinheiten in Fäkalsprache an den Kopf werfen wo mir selber ganz anders wird dabei und ich nur noch denke hoffentlich haben die Nachbarn das nicht gehört! Natürlich haben sies dann doch mitgekriegt und schmunzeln leise.... Ich muß wohl sehr dankbar bür meine Nachbarn sein. LG Nicole die deinen Ärger sehr gut verstehen kann

Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 20:56


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Euer zuspruch hat mir geholfen !!! Danke schön !!!

Mitglied inaktiv - 02.05.2005, 19:35