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in Elternzeit erneut ein Baby

Thema: in Elternzeit erneut ein Baby

Hallo Ihr Lieben, mein Sohn ist 7 Monate und ich habe mein Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen, da ich so lange zu Hause bleiben wollte. Nun bin ich erneut schwanger und unser Baby wird vor Ablauf der Elternzeit das Licht der Welt erblicken. Weiß jemand von Euch wie dann die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist, wenn sich Geburt und Elternzeit überschneiden? Man bekommt doch sicher kein Elterngeld für 2 Kinder parallel? Und wonach wird das neue Elterngeld berechnet? Danke für Eure Hilfe !

von Patchwork am 29.03.2017, 08:57


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Hallo!! Mir geht es wie dir, ich bin schwanger mit baby nummer 2, meine tochter ist mittlerweile 39 wochen alt und ich bin in der 33. Woche schwanger. Du bekommst denselben Betrag an Elterngeld weiter :) und noch Geschwisterbonus soweit ich weiß i.H.v. 10% deines Elterngeldes oben drauf. LG

von Lillysven am 29.03.2017, 10:29


Antwort auf Beitrag von Lillysven

Danke für deine Nachricht. Dann hast du ein Juni Baby bereits zu Hause, wenn ich richtig gerechnet habe ? Darf ich fragen, wie Du die SS bisher erlebt hast? Mein Sohn wird noch fast ausschließlich gestillt und beginnt jetzt seine ersten Robbversuche. Ich habe ein wenig Angst, wie alles werden wird. Er ist noch so klein und braucht so viel Mama. Wirst du einen Geschwisterwagen kaufen,...? Ich bin so unschlüssig und mir schießen immer wieder viele Gedanken durch den Kopf. Lg

von Patchwork am 29.03.2017, 13:35


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Bei uns war sowohl unser erstes als auch das zweite ein absolutes Wunschkind. Ich muss aber leider gestehen, dass meine ss nicht gut verläuft im moment. Ich weiß natürlich, dass vorher klar war das es anstrengend wird, Lilly fängt gerade an zu laufen, ich kann natürlich nicht immer das mit ihr machen, was ich gerne möchte,bin sehr eingeschränkt :( aber wie gesagt, das war vorher klar, mir tut es trotzdem für sie leid. Ich habe bluthochdruck und ss Diabetes, einen verkürzten gebärmutterhals und nun sind meine dopplerwerte schlecht und ich muss morgen zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus. Ich hoffe bei dir siehts besser aus und es geht auch als soweit gut :) wie weit bist du denn? Noch haben wir keinen Kinderwagen für zwei, mal schauen ob wir den brauchen. Ich würde dann aber einen gebrauchten nehmen, da es finanziell sowieso schon sehr eng werden wird. Du machst dir bestimmt sehr viele gedanken - lass es einfach auf dich zukommen - es wird schon werden :) LG

von Lillysven am 29.03.2017, 19:37


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Wenn das zweite Kind vorm ersten Geburtstag des ersten Kindes bzw ganz kurz danach geboren wird, stimmt die Aussage, dass das Elterngeld gleich hoch zzgl Geschwisterbonus ist. Ist der Abstand größer, dann wird alles darüber hinaus mit 0 für den Monat als Einkommen angerechnet. Bei uns waren es 21 Monate Abstand, da wurden etwas mehr als 6 Monate mit 0 in die Berechnung genommen. Ich habe kurzzeitig für zwei Kinder Elterngeld erhalten,war kein Problem. Was ich empfehlen würde, die Elternzeit vom ersten Kind zu Beginn des Mutterschutzes vom Zweiten beim AG zu beenden, dann gibt es wieder volles Mutterschutzgeld.

von Frederike am 30.03.2017, 21:15


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Du kannst für das erste maximal 22 Monate EG bekommen haben und da müsstest du für Kind 2 noch im Mutterschutz gewesen sein. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 30.03.2017, 21:19


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Stimmt, ich habe ein Monat Elterngeld zeitgleich mit dem Mutterschutzgeld von Kind 2 bekommen. In meinem Denken war Mutterschutzgeld und Elterngeld gerade dasselbe, was natürlich nicht der Fall ist.

von Frederike am 30.03.2017, 21:27


Antwort auf Beitrag von Patchwork

Die Monate nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 gehen mit 0 Euro in die Berechnung ein. Das erste LJ von Kind1 und die Mutterschutzzeit sind ausgeklammert. Der Unterschied wird wenn, dann minimal werden. Kind 7 Monate + sagen wir noch 7-8 Monate schwanger, da fehlen dir vielleicht 1-2 Monate. Wenn die Schwangerschaft etwas älter ist könnte es tatsächlich reichen. Denke an die folgenden Dinge: Beende rechtzeitig die erste EZ schriftlich beim AG zum Tag vor dem neuen Mutterschutz um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Sonst bekommst du gar keins. Beantrage bei der EG Stelle die vorzeitige Auszahlung der verbleibenden Raten so, dass du nicht parallele Zahlungen hast. Andernfalls werden die EG Zahlungen gegengerechnet. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 30.03.2017, 21:16


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Und bei der Beendigung der EZ nicht vergessen, den Rest zu übertragen! LG Lilly

Mitglied inaktiv - 30.03.2017, 21:17


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Ach du je mine , das hört sich ja kompliziert an. Ich glaube da gehe ich mich vorher richtig beim Amt beraten, dass ich da nichts falsch mache. Danke Euch!

von Patchwork am 31.03.2017, 15:41


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Mir hat man gesagt, man könnte bis maximal zum 14. LM des ersten Kindes klammern, falls man solange Elterngeld / Elterngeld plus bekommt. War bei mir nur leider schon zu spät. Würde mich auf jeden Fall informieren!

von Senseo am 13.06.2017, 16:58