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Habe ich Anspruch auf das selbe Elterngeld wie beim Kind 1?

Thema: Habe ich Anspruch auf das selbe Elterngeld wie beim Kind 1?

Hallo ihr lieben, Aktuell bin ich noch in der elternzeit unseres ersten Kindes. Im februar 2013 geboren. Zum August 14 haben wir nun endlich einen kindergartenplatz bekommen. Aktuell bekomme ich kein elterngeld mehr, da ich die elternzeit eigentlich nur für ein Jahr angemeldet bzw beantragt hatte. Meine frage an euch ist nun, was wäre, wenn ich in der Zeit bis zum September (da würde die arbeit wieder losgehen) wieder schwanger werde. Habe ich dann anspruch auf das selbe elterngeld wie beim kind 1? Oder bekommt man dann nur die mind. höhe von 300€ Sehe irgendwie nirgends durch. Vielen Dank Und lieben gruß Charly

von Charly7490 am 06.05.2014, 11:12


Antwort auf Beitrag von Charly7490

Die Monate wo du nicht mehr Elterngeld beziehst werden als 0€ Monate gerechnet die Monate davor werden mit deinem Einkommen der zeit vor dinem Mutterschutz berechnet.

von matz am 06.05.2014, 12:26


Antwort auf Beitrag von matz

Ich schließe mich Matz an. Meine 2unter2 sind 18 Monate auseinander und beim Großen hatte ich für zwölf Monate Elterngeld. Somit waren sechs Monate vor der Geburt ohne Einkommen (habe in der Zwischenzeit nicht gearbeitet) und die sechs Monate davor mit Elterngeld. Beim Kleinen hatte ich somit die Hälfte vom ersten Elterngeld plus Geschwisterbonus. Hoffe das war verständlich.

von Larona am 06.05.2014, 19:23


Antwort auf Beitrag von Charly7490

Knapp zwei Jahre nach dem ersten "nur" 300 Euro bekommen. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 18:16


Antwort auf Beitrag von Charly7490

Vielen Dank für die Erklärungen :) Hat mir sehr weitergeholfen Lg charly

von Charly7490 am 07.05.2014, 13:19