Hallo ihr lieben,
Aktuell bin ich noch in der elternzeit unseres ersten Kindes. Im februar 2013 geboren. Zum August 14 haben wir nun endlich einen kindergartenplatz bekommen. Aktuell bekomme ich kein elterngeld mehr, da ich die elternzeit eigentlich nur für ein Jahr angemeldet bzw beantragt hatte.
Meine frage an euch ist nun, was wäre, wenn ich in der Zeit bis zum September (da würde die arbeit wieder losgehen) wieder schwanger werde.
Habe ich dann anspruch auf das selbe elterngeld wie beim kind 1?
Oder bekommt man dann nur die mind. höhe von 300€
Sehe irgendwie nirgends durch.
Vielen Dank
Und lieben gruß
Charly
von
Charly7490
am 06.05.2014, 11:12
Die Monate wo du nicht mehr Elterngeld beziehst werden als 0€ Monate gerechnet die Monate davor werden mit deinem Einkommen der zeit vor dinem Mutterschutz berechnet.
von
matz
am 06.05.2014, 12:26
Ich schließe mich Matz an.
Meine 2unter2 sind 18 Monate auseinander und beim Großen hatte ich für zwölf Monate Elterngeld. Somit waren sechs Monate vor der Geburt ohne Einkommen (habe in der Zwischenzeit nicht gearbeitet) und die sechs Monate davor mit Elterngeld. Beim Kleinen hatte ich somit die Hälfte vom ersten Elterngeld plus Geschwisterbonus.
Hoffe das war verständlich.
von
Larona
am 06.05.2014, 19:23
Knapp zwei Jahre nach dem ersten "nur" 300 Euro bekommen.
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 18:16
Vielen Dank für die Erklärungen :)
Hat mir sehr weitergeholfen
Lg charly
von
Charly7490
am 07.05.2014, 13:19