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Hallo - zwar fast keine 2 unter 2 mehr - aber trotzdem Frage

Thema: Hallo - zwar fast keine 2 unter 2 mehr - aber trotzdem Frage

Hallo Ihr, kurz zu meiner Situation: Am 06.07.2011 kam unsere erste Tochter zur Welt. Ich wollte von Anfang an 2 Jahre Elternzeit nehmen und habe bei meinem AG Elternzeit bis einschl. 06.07.2013 beantragt. Das Elterngeld wird mir im Mai 2013 das letzte Mal ausgezahlt. Jetzt bin ich wieder in der 5. Woche schwanger, ET wird voraussichtlich Ende Juli 2013 sein. Meine "Große" ist dann also knapp 2 Jahre alt. Jetzt zu meiner Frage: Ohne die Schwangerschaft würde ich ja ganz normal ab 07.07.2013 wieder bei meinem alten AG arbeiten gehen, doch nun wäre ich ja da schon im Mutterschutz. Bekomme ich dann trotzdem von der Krankenkasse die 13 Euro pro Tag und den Rest zu meinem Gehalt vm AG oder muss mein AG nichts zahlen??? LG Sonne

Mitglied inaktiv - 20.11.2012, 11:19


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Ich hab mir schon die selbe Frage gestellt, denn bei mir ist es so, dass Nr. 3 im April zur Welt kommen soll und ich ab dem 13.3.13 wieder arbeiten müsste, dann aber schon 5 Tage im Mutterschutz bin. Hab meinen AG gebeten sich darum zu kümmern, da ihm eiegtnlich immer alles egal war, und wie es aussieht bis jetzt auch! Hab noch keine Nachricht von ihm bekommen!

von 2zaubermäuse am 20.11.2012, 12:04


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Würdest du mir vielleicht kurz ne Info geben, wenn dein ag sich gemeldet hat? Hab leider keine so gutes Verhältnis zu meiner Chefin und möchte sie daher nicht so gern fragen. LG Sonne

Mitglied inaktiv - 20.11.2012, 12:35


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Ruf doch einfach bei Deiner Krankenkasse an, und frag nach. Ich glaube nicht, das Dein AG was zahlen muß, bin mir aber nicht sicher. Lg

von Mädl81 am 20.11.2012, 20:47


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Bei mir ist es schon ein wenig her, aber ich bin der Meinung dass ich damals nichts vom AG bekommen habe.

von naphro am 21.11.2012, 08:53


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Hallo, ich kopiere euch mal das rein, was ich vorhin in meinem Monatsforum gepostet habe. Da ging es genau da drum: da einem ja nie jemand freiwillig verrät wie man an mehr Geld kommen kann, wollte ich euch berichten worauf ich beim googeln gestoßen bin: es betrifft Mamas ab 2013 (also uns ), die während der Elternzeit eines großen Geschwisterkindes ein weiteres Kind bekommen. Es gab eine Gesetzesänderung im BEEG (§16) laut der wir unsere aktuelle Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden können. Man geht also nicht zwischendurch arbeiten, sondern direkt wieder in Mutterschutz. Es hat aber den Vorteil, dass man wie im Mutterschutz beim ersten Kind behandelt wird und somit Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld hat! Ich bin in der Situation und es sind einige Euros, die wir so zusätzlich haben werden . Wundert euch nicht, wenn euer Chef und/oder eure Personalabteilung noch nichts davon gehört hat. Ich musste mich gestern bis zur Juristin meines Arbeitgebers durchtelefonieren. Sie hat dann aber bestätigt, dass es genau so ist. Viele Grüße Larona

von Larona am 21.11.2012, 14:05


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Hallo! Ich bin bei der AOK und werde die 13 Euro pro Tag bekommen. Nach deiner Elternzeit müsstest du den Rest zu deinem Gehalt für den Rest der Mutterschutzzeit noch bekommen. Meine gesammte Mutterschutzzeit liegt noch in der Elternzeit (Elternzeit bis Mitte August 2013 und Mutterschutz ab 25 Januar 2013) und ich hab jetzt vom Arbeitgeber nen Brief bekommen. Da hat sich was rechtlich geändert, könnte meine Elternzeit vorzeitig beenden und würde dann vom AG den Rest zum Mutterschaftsgeld dazu gezahlt bekommen. Wenn du die SS bei deinem Arbeitgeber bekannt gibst, müsstest du ja eigentlich Infos dazu bekommen und sonst einfach nachfragen. Ich hoff, ich hab das verständlich ausdrücken können Eine angenehme SS wünsch ich dir noch!

von Scanie am 21.11.2012, 19:13


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Hab grad erst nach dem Posten gesehen, dass schon einige geschrieben haben. Da ist mein AG ja anscheinend nen Vorzeige-AG, da er freiwillig bei mir meldet und mir sagt, wie ich mehr Geld von ihm bekommen könnte!

von Scanie am 21.11.2012, 19:19


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Na dann muss ich mich mal schlau lesen und fragen. Das mit der Gesetzesänderung wusste ich noch nicht. Und da mein AG und ich auf Kriegsfuss sind, denke ich nicht, dass er sich zu meinem Vorteil schlaufragen wird, egal ob bei der KK oder bei der Dame von der Stadt. Bei mir geht es ja um 8 tage, die sich Elternzeit und Mutterscutz überschneiden! und wenn ich wegen den wenigen Tagen weniger Geld bekommen würde, würde ich mich wirklich ärgern. Ich werd mal gleich meine KK anrufen.

von 2zaubermäuse am 22.11.2012, 13:06


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So, also KK sagt, dass es so ist uns die sich kümmern wenn ich denen die bescheinigung von meiner FÄ schicke, also so ab der 35. ssw. aber ob ich beim AG schriftlich was einreichen muss, wegen vorzeitiger Elternzeitbeendigung wusste der gute Mann nicht. Werd gleich noch mal mit der Dame von der Stadt telefonieren die das Elterngeld ausrechnet, die wird das ja wohl wissen!

von 2zaubermäuse am 22.11.2012, 13:33