Hallo im Juni erwarten wir unser 2. Kind. Unser 1. ist im Dez 2011 geboren. ich bin noch in Elternzeit bis Dez, gehe aber seit dem 15.10 weider arbeiten.
1. Das Elterngeld beim 2. Kind: Da wird doch das Gehalt von jetzt und dasGehalt von vor der esten ss berechnet oder?
2. Hat jemand erfahrung damit ob man in Steuerklasse 5 ein Vor oder nachteil hat ob man sich das Elterngeld auf ein Jahr oder auf 2 Jahre auszahlen läßt?
von
sternchen1410
am 30.10.2012, 12:47
zu 1. Es wird nur das Gehalt vor der Elternzeit und bei dir das Gehalt ab Januar als Bemessungsgrundlage genommen sowie die Zeit des Mutterschutzes.
zu 2. Steuerklasse 5 bringt dir enorme Nachteile, da das Elterngeld und Mutterschaftsgeld vom Nettogehalt berechnet wird. Du solltest also zumindest die Steuerklasse 4 haben, besser die 3. Wenn du jedoch die 3 hast, hat dein Mann die 5 und sehr hohe Steuerabzüge, da ich mal annehme, dass dein Mann mehr verdient. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer erhaltet ihr dann mit der Steuererklärung für das Jahr 2013 wieder zurück.
Noch Fragen?
LG Sunny
P.S. ich arbeite beim Finanzamt (wenn ich nicht grad in Elternzeit bin )
von
sunny0607
am 01.11.2012, 18:03
Ja mein Mann verdient wesentlich mehr. Ca. 2000 netto. Und wie ist das mit dem Splitten? Ist es sinnvoll sich das EG auf 2 Jahre auszahlen zu lassen steuerlich oder nicht?
von
sternchen1410
am 01.11.2012, 18:41
Was meinst du mit splitten? Splittingtarif? Also als Verheiratete bekommt ihr automatisch den Splittingtarif. Der wird in der Steuererklärung berücksichtigt. Da müsst ihr nix machen.
Steuerlich gesehen ist es günstiger das Elterngeld auf 2 Jahre zu verteilen. Wenn euch die Hälfte monatlich reicht und du zwei Jahre zu Hause bleiben magst.
von
sunny0607
am 01.11.2012, 19:19
Sorry, ich muß nochmal für doofe nachfragen. Wenn das baby im Juni kommt, zählt doch das einkommen von den 12 Monaten davor. Also Juni 2012-Juni 2013.Oder?Also das Elterngeld was ich beim 1. Kind bekommen habe+ das was ich jetzt verdiene
von
sternchen1410
am 01.11.2012, 18:44
Wenn das Baby im Juni kommt wird Januar bis Mai 2013 (du hattest geschrieben, dass du bis Dezember in Elternzeit bist) berücksichtigt und dann die 7 Monate vor deiner letzten Elternzeit. So wurde es bei mir berechnet.
von
sunny0607
am 01.11.2012, 19:23