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Frage zum Elterngeld beim 2. Kind

Thema: Frage zum Elterngeld beim 2. Kind

Hi! Ich hab da mal ne Frage... Meine kleine ist nun 6,5 Monate alt und wir starten im November wieder ins Übungslager für Kind Nr. 2. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt, muß also am 21.3.2011 wieder arbeiten (werde dann Dank der Großeltern wieder 75% arbeiten können, in der Tagespflege, hatte in der ersten Schwangerschaft ein BV da ich da in der ambulanten Pflege gearbeitet habe.). Wenn ich jetzt zum Beispiel sofort wieder schwanger werden würde, bei Nr. 1 hats auch im ersten ÜZ geklappt, dann würde der ET Anfang / Mitte August 2011 sein, würde dann also gute 4,5 Monate mein "normales" Gehalt bekommen, jetzt mal das Mutterschaftsgeld inbegriffen. Um das "neue" Elterngeld errechnen zu können, werden ja von den letzten 12 Moanten die Gehaltsabrechnung gefordert. Ich könnte aber nur von den 4 Monaten was vorzeigen, was ist mit den retslichen 8 Monaten? Wird da das Elterngeld von meinem ersten Kind mit einbezogen? Oder werden nur 4 Monate mit, ich sag jetzt mal Netto 1000€ berechnet und die restlichen 8 Monate mit 0€ weil ich da das Elterngeld gekommen habe? Ich stöbere jetzt schon ne Zeit durch Netz und finde immer unterschiedliche Aussagen. (mache schreiben, dass für 2. Kind die fehlenden Monate von Gehalt vor dem ersten Kind genommen werden??? Hä??? Dann hätte ich + Geschwisterbonus viel mehr Geld???) Vielleicht könnt ihr mir helfen! Sonst muß ich mal meine Dame von der Elterngeldstelle hier im Rathaus anrufen! LG Mini

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 13:20


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Hallo! Ich habe eben genau dieser Frage wegen mal bei der Elterngeldstelle angerufen und folgende Auskunft bekommen: Für die Dauer, die du Elterngeld bezogen hast, wird der Betrag genommen, den du an EG bekommen hast. Ich z.B. beziehe Elterngeld von Dez. 2009 bis Dez. 2010. Im April kommt unser 2. Kind. Ich bin arbeitslos, d. h. ich bekomme von Jan. bis April nichts. Also wird gerechnet: 12 Monate vor Geburt des 2. Kindes: April 2010 bis April 2011, davon April bis Dez. : der Elterngeldbetrag, den ich für das erste Kind bekommen habe Januar bis April: 0 Das heißt 9 Monate Elterngeld geteilt durch 12 Monate = Elterngeldbetrag für 2. Kind. Bei dir würde das heißen, dass du dein Elterngeld vom 1. Kind angerechnet bekommst plus das, was du in den 4 Monaten verdient hast : 12 Monate = Elterngeld für 2. Kind. Ich hoffe ich konnte helfen.

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 20:44


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Ich habe gedacht, das da das Gehalt/Lohn vor dem Elterngeld zählt... sprich: 21.3.2011-1.8.2011 (die 4Monate) 1.8.2009-20.3.2010 (die anderen 8Monate) Elternzeit wird doch nicht mitgerechnet...so steht es doch auch auf den Anträgen...oder nicht aber genau kann ich es dir sagen, wenn ich meinen Bescheid Ende Oktober bekomme... meine Beiden habe nur 1J und 16T Altersunterschied

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 21:54


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Danke für eure Antworten, auch wenn sie ziemlich unterschiedlich sind! :o) Ich werde wohl einfach mal die Frau hier anrufen, die bei uns dafür zuständig ist. Ich weiß, ich bin noch nicht schwanger und ich weiß ja auch nicht, ob es sofort klappt, aber da interessiert mich echt mal. Warum muß so was denn nur so kompliziert sein!?

Mitglied inaktiv - 01.10.2010, 10:42


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Die Monate die Du EG bekommen hast werden mit dem Gehalt von vor Deinem 1. Kind berechnet und der Rest mit Deinem neuen Gehalt. Also immer 12 Monate vor der Geburt werden als Grundlage genommen. Und ja, Dein EG könnte dann höher sein. Monate wo Du kein Einkommen hattest werden mit Null gerechnet und dann alles durch 12 geteilt und das ist dann Dein Elterngeld. Wir haben schon 2x 2 unter 2 Kinder. Lg Sandra

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 09:26


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Hallo! Die 12 Monate Elternzeit werden bei der neuen Berechnung fürs zweite Kind komplett ausgeklammert. Dass heißt, grob gesagt, es werden für deine Berechnung die 4 Monate nach der Elternzeit genommen und die letzten acht Monate bevor deine erste Elternzeit begonnen hatte. Aber eigentlich auch nicht wirklich 4 und 8 Monate, da die Monate, in denen du Mutterschaftsgeld beziehst, nicht zum Berechnen genommen werden können. Bei sechs Wochen vor ET fehlen dir zwei Monate deines Gehaltes der Tagespflege (in denen du ja Mutterschaftsgeld bekommst). Also wird die Verteilung eher bei 10 Monaten abulante Pflege (ausgeschloßen Monate in denen du MuSchGeld bekommen hast) und 2 Monate Tagespflege sein. Hoffe, ich hab es einigermaßen verständlich rübergebracht. Bei meinen beiden Kids (18 Monate auseinander) war es auf jeden Fall so. Lg marmite

Mitglied inaktiv - 03.10.2010, 20:46


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Ich habe jetzt meinen Bescheid... also bei mir wurden die 12 Monate vor dem Ersten Kind genommen...meine Beiden sind 1J und 16T auseinander

Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 13:30