Hallo, ich kopiere es mal aus dem Expertenforum hier rein. Vielleicht hat jemand eine ähnliche Konstellation und kann mir weiter helfen. O:-) Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Elternzeit. Kind 1, geb. 01/13, Elternzeit bis 06/14 (verkürzt wegen neuer Schwangerschaft) Kind 2, geb. 07/14, Elternzeit bis 12/2015 (verkürzt wegen neuer Schwangerschaft) Kind 3, geb. 02/16 Bei allen habe ich von vornherein 2 Jahre beantragt, mit Option das dritte bis zum 8. Lebensjahr zu nehmen. Ich habe folgendes im Internet gefunden. http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227992 "Grundsätzlich steht es der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite frei, die Überschneidungszeit beider Elternzeitansprüche - auch noch nachträglich - so auf die beiden Kinder zu verteilen, dass bei Geburten bis 30.06.2015 nicht mehr als 12 Monate und bei Geburten ab 01.07.2015 nicht mehr als 24 Monate ungenutzt bleiben. So wird eine restlose Übertragung/spätere Inanspruchnahme ermöglicht." Demnach kann man mit Einverständnis des Arbeitgebers die Elternzeiten auch noch nachträglich so auf die Kinder verteilen, dass nichts verfällt Könnte ich nun, auch im Nachhinein, die Elternzeit so legen, dass ich erst die drei Jahre für Kind 1, dann für Kind 2, dann für Kind 3 nehmen, so dass nichts verfällt? Wie berechne ich dann das genaue Ende? Ich wuerde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
von Feenzauber am 06.03.2018, 14:07