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Elterngeld

Thema: Elterngeld

Hallo zusammen, ich hoffe hier kennt sich jemand mit diesem Thema aus! Meine beiden sind 18 Monate auseinander. Steht einem für das zweite Kind nicht das gleiche Elterngeld zu wie bei dem ersten auch wenn man nicht mehr arbeiten war?? Habe die Frage auch im Recht Forum etwas ausführlicher gestellt! Ich danke Euch schon mal für die Antworten!

Mitglied inaktiv - 05.12.2009, 12:30


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Soweit ich weiß, werden die Monate eigentlich anteilig berechnet: In deinem Fall wären das also 6 erwerbslose Monate und 6 Monate von vor deinem ersten Kind. Davon wird das Durchschnittsnetto errechnet. Allerdings kann man in dem Antrag (ich glaube unter Ziffer 6) beantragen, dass die 12 Monate VOR dem ersten Kind gerechnet werden. Das wird dann wohl geprüft - ich weiß nicht, vielleicht Ermessenssache? Mir war das auch neu, als ich es jetzt sah. Nagel mich nicht drauf fest, ist nur meine Interpretation des Ganzen...

Mitglied inaktiv - 05.12.2009, 13:04


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Soweit ich weiß, rechnen die die letzten 12 Monate vor der Geburt, wieviel Du da verdient hast.

Mitglied inaktiv - 05.12.2009, 17:39


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Es zählen immer die letzten 12 Monate vor der Geburt des jeweiligen Kindes. Die Monate, in denen du Mutterschaftsgeld und Elterngeld für das 1. Kind bezogen hast, werden ausgeblendet und die entsprechenden Monate davor genommen. Es gibt also durch die kurze Geburtenfolge mehr Elterngeld als nur die 300 Euro. Zur Berechnung nimmst du die letzten 12 Monate vor der Geburt des 2. Kindes. Monate, in denen Du Mutterschaftsgeld/Elterngeld bezogen hast, streichst Du wieder raus und ersetzt sie durch die davorliegenden Monate (also die, in denen Du vor der Geburt des 1. Kindes gearbeitet hast). Bei einem Abstand von 18 Monaten kommst Du damit auf 6 Monate ohne Bezüge und 6 Monate mit deinem früheren Gehalt. Dazu rechnest Du den Geschwisterbonus von 10% des Elterngeldes (mind. aber 75 Euro pro Monat). War bei mir genauso, gleicher Abstand. :-)

von Caro345 am 05.12.2009, 23:06