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Dürfen Mütter krank werden???

Thema: Dürfen Mütter krank werden???

Ich bin ziemlich frustriert. Jeder Arbeitsnehmer kann sich, wenn er krank ist, schonen und ins Bett legen. Nur Mütter dürfen wohl nie ausfallen. Mir geht es schon seit Wochen gesundheitlich nicht sehr gut (Erkältung), gestern hörte ich auf beiden Ohren nichts mehr. Damit ich endlich mal zum Arzt gehen konnte, musste mein Mann zu hause bei den Kindern (1,5J und 3Monate) bleiben. Der Arzt meinte ich sollte mir viel Ruhe gönnen und mich mal ins Bett legen - LACH. Wie denn? Mein Mann muss dafür extra Urlaub nehmen um uns versorgen zu können - ist das denn gerecht? Wird meine Arbeit überhaupt als Arbeit akzeptiert? Wenn ja, warum kann ich dann nie krank sein? Euch geht es bestimmt ähnlich...mir fehlt einfach die Familienfreundlichkeit in unserem Staat :-( VG Chris

Mitglied inaktiv - 06.01.2006, 13:53


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Ganz klar... nein! Nicht, daß die Arbeit ner Mama nix wert ist aber manchmal könnte man den Eindroch bebkommen. Krank darf sie werden aber wenn sie nicht das Glück hat jemanden zur Hilfe zu haben bleibt ihr nix anderes übrig trotzdem ihren Job zu tun, der mit 300 Euro Erziehungsgeld auch noch total unterbezahlt ist. Mein Partner ist grad krank (Bronchtitis) - Krankenschein zu hausde, Ruhe, keinen Stress, keine Arbeit. Wenn ich krank war hab ich alles amchen müssen, was getan werden muß einschließlich guter Versorgung der 2 kleinen Kinder. Ist ja keine Krankheit aber ich bin 1 Tag im Monat wegen Regelschmerzen fast bewegugsunfähig und dann bin ich sooo froh, wenn endlich abends Hilfe da ist. Babys oder Kleinkinder krank versorgen ist n harter Job. Arztbesuche gehen bei mir nach 17:30Uhr, wenn Papa da ist oder gar nicht. Gute Besserung und wenns irgendwie geht gönn dir n bissl Ruhe. Kerstin

Mitglied inaktiv - 06.01.2006, 14:11


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also so weit ich weiss wird das mit der versicherung geklärt... das heisst, wenn die versorgung des kindes nicht gewährleistet ist durch krankheit der mutter beispielsweise, kann der vater unbezahlten urlaub nehmen, das aber von der versicherung wiederholen als einer art krankengeld..."Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" (wenn kind und mama krank sind zbs.)oder "krankengeld wegen versorgung eines kindes".... ich meine das wäre gesetzlich geregelt...wie gesagt, bin ich mir da aber nicht 100pro sicher.. mrs ich würde mich da aber nochmal genau erkundigen, den ganz sicher bin ich mir nicht...

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 11:12


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ich nochmal... hier ein auszug von der barmer: Haushaltshilfe Wenn Sie krank sind und Ihr Kind gesund, sorgen wir für Entlastung. Wir übernehmen nicht nur die Kosten für ärztliche Behandlung, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass der oder die Versicherte den eigenen Haushalt wegen einer Krankheit, eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine 12 Jahre alt oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten - mindestens 5, maximal 10 Euro pro Tag. Bei der Barmer bekommen Sie auch dann eine Haushaltshilfe, wenn und solange dadurch eine Krankenhausbehandlung verhindert werden kann. Außerdem bei akuter Krankheit für einen nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Zeitraum von maximal einem Jahr. Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes Voraussetzungen Die Barmer zahlt ihren Mitgliedern Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Und zwar dann, wenn Mutter oder Vater wegen der Versorgung des Kindes nicht arbeiten können und keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind versorgen kann. Anspruch besteht auch, wenn das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Das Krankengeld entspricht dabei dem Betrag, der bei Arbeitsunfähigkeit des Mitglieds zu zahlen wäre. Dauer der Krankengeld-Zahlung Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes wird für jedes versicherte Kind für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr (für Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) gezahlt. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch auf Krankengeld ruht bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. und habe persönlich rausgefunden dass der mann bei krankheit der frau die versorgung des kindes bezahlt bekommt, und zwar als krankengeld, wie bereits vermutet... er nimmt unbezahlten urlaub und kriegt das von der versicherung zurück!!! BESSER ALS GAR NIX----find ich jedenfalls.. alles liebe, und gute besserung!! mrs

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 11:54