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Achtung wegen Erziehungszeiten

Thema: Achtung wegen Erziehungszeiten

Habe mich da auf dem Amt nochmal erkundigt und es stimmt wirklich. Wenn man zwei Kinder dicht hintereinander bekommt gilt seit Januar 2004 das neue Gesetz, daß sich die Erziehungszeiten eben nicht unbedingt einfach nur "überschneiden" sondern daß man die Erziehungsjahre hintereinander nehmen kann und so länger zu Hause bleiben kann als nur drei Jahre ab dem zweiten Kind. Danke an die, die mich hier im Forum drauf hingewiesen haben - leider habe ich schon ein Jahr verschenkt weil ich es nicht wußte.

Mitglied inaktiv - 08.04.2005, 14:36


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danke dir für den tipp... weißt du zufällig ob ich das irgendwo nachlesen kann ?? und wie is es mit meinem arbeitgeber ?? kann er mir diese neue regelung verbieten.. bzw mir dann meinen arbeitsplatz nehmen ?? wäre lieb wenn du mir da weiterhelfen könntest.. lg fylu

Mitglied inaktiv - 08.04.2005, 21:03


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Hallo, das trifft sich ja gut, das du das erwähnst, wo genau hast du dich erkundigt? Habe nämlich heute einen Brief von der Personalabteilung bekommen, und in dem stand drin das ich nur noch ein Jahr statt drei hätte. Ich hab ihr versucht zu erklären das es nicht nur ein Jahr ist.... Am ende habe ich Ihr von der Internetseite erzählt, und nun werde ich ihr noch ein Schreiben schreiben müssen und eine Kopie von dem neuem Gesetz mit beilegen. @ flyu, schau mal unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/einlegblatt-berzgg-aenderungen.pdf oder: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4766.html Gruß Güncem

Mitglied inaktiv - 08.04.2005, 21:27


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hallo Güncem, danke dir für die links... werde mir das mal in aller ruhe durchlesen und sehn was sich machen läßt... habe zwar schon bei meinem arbeitgeber den antrag auf verlängerung der elternzeit gemacht , aber vielleicht kann ich da ja noch was ändern... bzw vielleicht läßt mein AG das ja durchgehn wenn er die neue regelung schwarz auf weiß hat ;) wäre ja klasse.. lg und danke fylu

Mitglied inaktiv - 09.04.2005, 14:02


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Ich habe die Informationen bei der Erziehungsgeldkasse bekommen. Die haben mir dann auch ein Prospekt zugeschickt wo man das nachlesen kann. Bin allerdings noch nicht zum konkreten Nachlesen gekommen... die Dame hat mir am Telefon gesagt, daß drei Jahre ab der Geburt des letzten Kindes gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers sind, vorausgesetzt man meldet das 3. Jahr rechtzeitig an. Alles andere ist vom Entgegenkommen des Arbeitgebers abhängig. Aber ich denke, da ist es auch hilfreich, wenn man was schwarz-auf weiß vorlegen kann.

Mitglied inaktiv - 10.04.2005, 15:34


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aber nur längstens 12 monate vom 1. kind. so wurde es mir gesagt. viele grüße tine

Mitglied inaktiv - 09.04.2005, 20:29


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länstens 12 Monate vom ersten Kind...hä ? verstehe ich jetzt nicht so ganz was du meinst ?!

Mitglied inaktiv - 10.04.2005, 15:35


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also ich konnte maximal 12 monate des 2. ezus (war bei mi4r bei kind 2 und 3) aufsparen, obwohl ich mehr gehabt hätte, das übrig geblieben wären. Mir gingen halt 3 Monate verloren. aber besser als das ganze jahr zu verlieren, wie beim 1. da es mir damals +keiner sagte. viele grüß tine

Mitglied inaktiv - 10.04.2005, 23:24


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Es ist zusammengefasst ganz einfach: Man muss/kann die ersten 24 Monate Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren nehmen, länger aufsparen geht nicht. Die restlichen 12. Monate kann man bis zum 8 Lebensjahr des Kindes nehmen, aber nur wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, er muss nicht. Der AG ist nur verpflichtet, Elternzeit in den 3 Jahren nach der Geburt zu gewähren, alles andere ist ein reines Entgegenkommen. Große Firmen und Öffentlicher Dienst machen das normalerweise, kleine Firmen eher seltener. Hier stehts ganz einfach erklärt: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/erziehungsurlaub.html LG Pu

Mitglied inaktiv - 13.04.2005, 08:19