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Elternzeit bzw. Elternzeitverlängerung

Thema: Elternzeit bzw. Elternzeitverlängerung

Hallo zusammen, ich bin im Moment in Elternzeit und bekomme Ende Juni mein zweites Kind. Nun sagt mir jeder etwas anderes bezüglich der Elternzeitverlängerung. Könnt Ihr mir eventuell eine Stelle oder Amt nennen, die mir da vielleicht weiterhelfen können? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 10:10


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was magste denn wissen??? geld bekommste seit anfang dieses jahres ja nur noch ein jahr lang aber erziehungsurlaub kannste dir immer noch 3 jahre nehmen pro kind... bin auch von einem erziehungsurlaub in den nächsten gegangen... mein grosser is im mai 05 geboren und mein kleiner im mai 07... LG Jessy

Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 18:57


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Hallo, Ich bin im Mai 2007 Mutter geworden und habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Jetzt werde ich im Juni/Juli 2008 wieder Mutter. Möchte nun noch mal zwei Jahre dranhängen und die übrigen zwei Jahre dann in Teilzeit wieder arbeiten. Wie muss ich das nun beantragen? Erst das dritte Jahr vom ersten und das erste Jahr vom zweiten? Wie und wann lasse ich mir vom AG genehmigen, dass ich dann die darauffolgenden zwei Jahre in Teilzeit arbeiten möchte. Mache ich das jetzt alles mit der nächsten Verlängerung? Vielen lieben Dank

Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 19:14


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huhu... also wenn ich es richtig verstehe läuft dein erster erziehungsurlaub erst nächstes jahr im mai aus oder? und dein neues kommt in diesem jahr im mai... ja ich denke das du das hauptsächlich mit deinem arbeitgeber klären muss ab wann du wieder kommst falls du im moment einen festen arbeitgeber hast... für dein 2tes baby bekommst du ja eh nur ein jahr bezahlt und wenn du kein elterngeld oder erzeihungsgeld mehr bekommst ist das ja egal ob du voll oder teilzeit arbeiten gehst... ich meine es wird dir ja nix abgezogen es sei denn du gehst wenn du noch elterngeld oder erziehunggeld beziehst... aber das ist ein 2 jahren dann ja nicht mehr... hmm LG Jessy

Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 20:00


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Mir ist jetzt auch nicht so ganz klar, was genau Deine Frage ist. Aber vielleicht kann man ja mal bei Pro Familia oder so fragen. Sind die nicht für so was zuständig? Ich würde sagen, Du mußt einfach, wenn Dein 2. Kind da ist, den Antrag auf Elternzeit für dieses Kind bei Deinem Arbeitgeber stellen und in diesem Zusammenhang würde ich gleich benennen, wan Du wie wieder arbeiten möchtest. Ob Du dann Anspruch darauf hast etc. hängt ja auch von der Anzahl der Beschäftigen bei Deinem Arbeitgeber ab etc.

Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 21:22


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Du stellst den Antrag auf Elternzeit mit der Geburt des "neuen Kindes" und hast ab dann noch 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit. Der Rest des ersten Kindes verfällt - leider - LG Goerlie

Mitglied inaktiv - 05.03.2008, 06:59


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Also am besten zum Arbeitgeber hingehen (Personalabteilung) und das vor Ort mit denen besprechen. Die machen sowas ja öfter und können einen dann am besten beraten. Kann mir vorstellen, dass du viele unterschiedliche Meinungen darüber erhalten hast. Es stimmt z.B. nicht, dass du nach der Geburt nur 3 Jahre Elternzeit nehmen kannst und der Rest des Erstgeborenen verfällt. Das letzte Jahr des ersten Kindes kann man auf Antrag auch später (spätestens bis zum vollendeten 8. LJ nehmen. So summiert sich die Elternzeit auf 4 Jahre. So mache ich das z.B. Das gilt aber nur für das dritte Jahr der Elternzeit. Alles andere verfällt mit der Geburt des 2. Kindes. Viele Grüße Barbara

Mitglied inaktiv - 05.03.2008, 12:49


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Zu unserer Personalabteilung kann ich leider nicht gehen. Die versuchen eh alles, um einen über das Ohr zu hauen....... Die Letzte "Normale" dort hat auch schon gekündigt und ist weg. Ich habe halt nur Angst, das ich was falsch mache bei den Zeiten und mir dann was flöten geht....... Trotzdem vielen Dank

Mitglied inaktiv - 05.03.2008, 13:02


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Hallo Jule, es ist richtig, das man das dritte jahr auf Antrag später nehmen kann, aber nur wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Er muss dem NICHT zustimmen!

Mitglied inaktiv - 05.03.2008, 20:20


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Ja, das wusste ich, ich habe aber nicht gedacht, dass sich die Arbeitgeber da so anstellen. Traurig!Tja, wahrscheinlich bin ich da von meinem Arbeitgeber einfach zu verwöhnt. Viele Grüße Barbara

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 09:13


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Hallo, tja, meiner ist leider so ein Kandidat!!! Fabian ist im februar zwei geworden und ich bekomme jetzt im März das zweite Kind. Die elf Monate von Fabians Elternzeit sind dann weg!!!

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 12:51


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das ist nicht ganz richtig so. mein 1. sohn ist am 21.02.06 geboten, der zweite am 4.10.07. meine elternzeit für den ersten lief 2 Jahre, also bis 20.02.08. Ab da habe ich dann 2 Jahre elternzeit für den kleinen bis 20.02.10. du musst nach geburt des kindes die ersten 2 Jahre elternzeit festlegen, in einem Zeitraum bis das kind 3 Jahre alt ist. 1 Jahr kannst mit genehmigung des AG aufheben bis das kind 8 ist. wenn deine aktuelle elternzeit also noch bis mai 09 läuft, beantragst du ab dem zeitpunkt da diese ausläuft elternzeit für das zweite. wenn wieder 2 Jahre also bis mai 11. dananch kannst du dann das jeweils übrige jahr für beide kinder dranhängen, könntest also nochmal 2 jahre nehmen, bis mai 13. ich habe jedenfalls beim bundestministerium für familie nachgefragt, weil mein AG auch meinte das was verfällt. dem ist aber nicht so. schau mal unter www.bmfsfj.de oder tel. 01801/907050

Mitglied inaktiv - 20.03.2008, 13:59