1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von muddelkuddel am 10.05.2016, 19:24 Uhr

@und

ich habe nicht behauptet, dass ich beschulbarkeit beurteilen kann..
aber deine formulierung war allgemein und suggeriert, geistig (schwer)behinderte seien pauschal von der schulpflicht ausgenommen.

dem ist nicht so.
ausnahmefälle (und das sind im wortsinne einzel"schicksale")
sind möglich, aber nur nach langen diagnose- und förderprozessen zu erreichen.

beim erstklässler (!) im ausgangsposting sehe ich diese ausnahme erstmal nicht gegeben

LG

 
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