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Geschrieben von like am 17.02.2004, 15:12 Uhr

@ sumse wegen Durchschnitt

Kannst du mir sagen, wo das steht, dass Klassendurchschnitte nicht mehr öffentlich gemacht werden dürfen - ich frage, weil ich (in einem ganz anderen Bereich) auch unterrichte und Klausuren stelle und zu bewerten habe und wollte nachsehen, ob das hier evtl. auch gilt.

 
6 Antworten:

Re: @ sumse wegen Durchschnitt

Antwort von Mariakat am 17.02.2004, 15:17 Uhr

Bin zwar nicht sumse...aber
es geht nicht um den Durchschnitt, sondern um die Notenverteilung.
Gruss MAriakat

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Re: @ sumse wegen Durchschnitt

Antwort von like am 17.02.2004, 15:30 Uhr

Das würde mich auch interessieren, da ich die Notenverteilung bislang auch immer mit aufgeführt hatte. ist Durchschnitt veröffentlichen also auch bei Grundschülern weiterhin erlaubt?

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Notenspiegel und -durchschnitt...

Antwort von sumse am 17.02.2004, 17:11 Uhr

Es steht irgendwo in der "Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz". Ich kann dir den genauen Paragraphen gerade nicht nennen, da meine SchO im Umzugswirrwarr z.Zt. "verschütt" gegangen ist. Kann aber in der Schule nachschauen morgen.

Übrigens finde ich den Notenduchschnitt allein absolut nicht aussagekräftig und somit seine Erwähnung völlig unnötig. Bei einem Schnitt von 3,0 kann die Hälfte der Klasse eine 5, die andere eine 1 geschrieben haben, oder alle Schüler eine 3.

Die Tatsache, dass man den Notenspiegel nicht an die Eltern weiterleiten darf, hat u.a. den Sinn und Zweck, dass man nicht herumspekuliert, wer denn nun die drei Sechsen geschrieben hat. Soooo verkehrt ist diese Regelung nicht, es geht einfach niemanden etwas an, wie viele Kinder 5er und 6er haben. Und bei einigen Tratschen wäre das Endlosthema.

Kann aber verstehen, dass man als "Elter" wissen möchte, wo in der Klasse das eigene Kind leistungsmäßig steht.

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Re: Notenspiegel und -durchschnitt...

Antwort von like am 17.02.2004, 18:28 Uhr

Danke, die Info genügt mir eigentlich. In meinem Fall geht es um Benotung für über 18-Jährige - werde also selber mal entsprechende Schul- / Ausbildungsordnungen wälzen, ob ich was finde.

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Re: Notenspiegel und -durchschnitt...

Antwort von KatjaR am 17.02.2004, 19:03 Uhr

Hallo,

also kann das von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt sein. Denn entweder ist es bei uns erlaubt oder die Lehrerin verstößt gegen die Schulordnung. Wobei ich eher denke, dass es in Bayern erlaubt ist.

Gruß
Katja

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Was denken die Gestezesmacher eigentlich, wie blöd Grundschüler sind???

Antwort von TRini am 18.02.2004, 7:57 Uhr

Die unterhalten sich doch über ihre Testergebnisse.

Mein Sohn (erste Klasse) erzählt mir immer von viiiielen Kinder, wieviele Fehler die in den Mathetests hatten. Dann ist es doch gleich besser, den Notenspiegel drunterzuschreiben.

Oder man verbietet den Kindern auch noch, sich über den test zu unterhalten.

TRini

PS: Ich fand es eigentlich selbst in der Uni noch ungemein motivierend, daß die Prüfungsergebnisse mit Name und Adresse in der Fakultät aushingen.

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