1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von luvi am 26.02.2020, 1:08 Uhr

Unbeschulbares Kind

Hallo,
Die Voraussetzungen für eine Schulbegleitung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
In Bayern braucht es dafür eine Diagnose durch einen Kinder und Jugend Psychiater mit Empfehlung für Schulbegleitung nach einem best. Paragraph, dann entscheidet das Jugendamt ob sie die Notwendigkeit sieht und die Kosten dafür übernimmt.

Zu unbeschulbar gehört ein wesentlich störenderes Verhalten als das, was du jetzt beschreibst.

LG luvi

 
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