Geschrieben von luvi am 26.02.2020, 1:08 Uhr |
Unbeschulbares Kind
Hallo,
Die Voraussetzungen für eine Schulbegleitung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
In Bayern braucht es dafür eine Diagnose durch einen Kinder und Jugend Psychiater mit Empfehlung für Schulbegleitung nach einem best. Paragraph, dann entscheidet das Jugendamt ob sie die Notwendigkeit sieht und die Kosten dafür übernimmt.
Zu unbeschulbar gehört ein wesentlich störenderes Verhalten als das, was du jetzt beschreibst.
LG luvi
- Unbeschulbares Kind - danasi 24.02.20, 9:29
- Re: Unbeschulbares Kind - Alexandra12 24.02.20, 9:54
- OT: unbeschulbar? - Ivdazo 24.02.20, 14:26
- Re: Unbeschulbares Kind - dana2228 24.02.20, 19:38
- Re: Unbeschulbares Kind - Johanna3 24.02.20, 23:03
- Re: Unbeschulbares Kind - dana2228 25.02.20, 9:18
- Re: Unbeschulbares Kind - Johanna3 24.02.20, 23:03
- Warst du im Unterricht dabei, oder ist es eine Ferndiagnose? - Marianna81 24.02.20, 16:37
- Re: Unbeschulbares Kind - Paperlapapap 24.02.20, 19:11
- Re: Unbeschulbares Kind - emilie.d. 24.02.20, 19:32
- ihr als eltern könnt da zu recht gar nichts machen - mellomania 24.02.20, 19:48
- Re: ihr als eltern könnt da zu recht gar nichts machen - luvi 26.02.20, 1:13
- Ist nicht unbeschulbar, sondern... - Bela66 25.02.20, 10:22
- Re: Was heißt "stört massiv"? - cube 25.02.20, 12:17
- Re: Unbeschulbares Kind - janthu 25.02.20, 23:11
- Re: Unbeschulbares Kind - luvi 26.02.20, 1:08
- Re: Unbeschulbares Kind - MamaMalZwei 26.02.20, 16:30
- Re: Unbeschulbares Kind - nils 02.03.20, 11:53
- Re: Unbeschulbares Kind - Alexandra12 24.02.20, 9:54
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