1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von danasi am 24.02.2020, 9:29 Uhr

Unbeschulbares Kind

In der Klasse von meinem Sohn ist ein Junge, der mehr oder weniger unbeschulbar ist. Er stört permanent massiv den Unterricht - und damit natürlich auch die anderen Kinder. Die anderen Kinder sind maximal von dem Jungen genervt. Die Lehrerin schickt den Störenfried sehr, sehr oft raus oder lässt ihn von den Eltern abholen. Er bekommt auch schon alle möglichen Zusatzangebote (Heilpädagogik), aber bisher hat nichts gefruchtet. Sie will nun versuchen, eine Schulbegleitung für ihn zu bekommen. Es steht aber in den Sternen, ob das bewilligt und von der Krankenkasse bezahlt wird. Hat hier jemand Erfahrung mit so einem anstrengenden Mitschüler? Was kann man sonst noch tun? Natürlich ist es so, dass es allen Eltern inzwischen am liebsten wäre, wenn dieses Kind die Klasse verlassen würde. So hart das für das Kind und die Eltern ist. Aber auch die Mitschüler leiden auch extrem. Da muss man doch auch mal dran denken, oder?

 
17 Antworten:

Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von Alexandra12 am 24.02.2020, 9:54 Uhr

Hallo, ich glaube, Ihr als Eltern der Mitschüler könnt da gar nichts machen. Die Eltern des Jungen und die Lehrer scheinen ja schon im regen Austausch zu sein. Eine Schulbegleitung kann helfen. In der Klasse meiner Tochter ist ein Junge mit Schulbegleitung, der dennoch immer wieder stört und schon häufiger abgeholt werden musste. Anscheinend ist es in den letzten Wochen besser geworden. Wir vermuten, dass er mittlerweile auch Medikamente bekommt. Natürlich ist so ein Kind für alle anderen anstrengend und sie bekommen weniger Aufmerksamkeit, als ihnen zusteht. Aber bevor ein Kind wirklich als unbeschulbar gilt und die Schule wechseln muss, werden sicher alle Register gezogen inklusive Therapie und Medikamenten, aber auch Schulbegleitung. Ich drücke dem Jungen und allen Mitschülern die Daumen.
LG Alexandra

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OT: unbeschulbar?

Antwort von Ivdazo am 24.02.2020, 14:26 Uhr

Was meint man mit dem Begriff? Gänzlich unbeschulbar oder nur auf einer Regelschule? Und wo müsste ein "unbeschulbares" Kind hinwechseln?

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Warst du im Unterricht dabei, oder ist es eine Ferndiagnose?

Antwort von Marianna81 am 24.02.2020, 16:37 Uhr

Oder redet die Lehrerin vom Kind, dass es unbeschulbar ist?Was habt ihr selbst denn bis jetzt unternommen?Haben Eltersprecher evtl. versucht mit den Eltern des Jungen zu sprechen?
Auch wenn es euch am liebsten wäre, dass das Kind weg muss, so schnell wird’s nicht passieren. Die Lehrerin wird schon im Kontakt mit den Eltern des Kindes sein und, hoffentlich, nach einer Lösung gemeinsam suchen.
Da das Kind möglicherweise eine Diagnostik brauchen wird, dauert es eben. Viele Kinderpsychiater sowie Psychologen nehmen keine neuen Patienten auf, da die Praxen überfüllt sind. Auch auf ein Termin im SPZ muss man oft wochenlang warten.
Also, Geduld haben und darauf vertrauen, dass die Schule zusammen mit den Eltern eine Lösung findet, die für alle akzeptabel ist.

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von Paperlapapap am 24.02.2020, 19:11 Uhr

Ihr könnt als Eltern gar nix machen. Oft fallen Probleme leider erst richtig mit der Einschulung auf und man kann nur hoffen dass die Eltern kooperativ und offen sind um dem armen Kerl zu helfen.
Eine Schulbegleitung hat auf jeden Fall nichts mit der Krankenkasse zu tun, viel Schwieriger wird es aber sein jemanden zu finden der das macht.

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von emilie.d. am 24.02.2020, 19:32 Uhr

In meiner Familie sind Grundschullehrer und da bekommt man über die Jahre schon einiges mit.

Um das mal vorweg zu nehmen, selbst ein extrem agressives Kind bekommst Du gegen den Willen der Eltern nicht zeitnah aus der Klasse. Das dauert mitunter Jahre.

Ich würde halt, wenn mein Kind z.B. erzählen würde, regelmäßig bespuckt, geschlagen, mit Stühlen beworfen zu werden, jedes Mal bei der Klassenlehrerin bzw. Direktion zu sitzen, um drauf zu dringen, dass zumindest der Rest körperlich geschützt wird.Da haben sie ja schon Möglichkeiten.

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von dana2228 am 24.02.2020, 19:38 Uhr

Ihr könnt da garnichts machen. Auch dieses Kind hat eine Recht auf Schule.
Und für I-Kraft bezahlt keine Krankenkasse sondern das Jugendamt.
Und in der Regel geht so was schnell.
Hoffe das Kind bekommt bald die Hielfe die ihm zusteht.

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ihr als eltern könnt da zu recht gar nichts machen

Antwort von mellomania am 24.02.2020, 19:48 Uhr

außer das klären mit der lehrkraft. WENN die Schule alles richtig macht, leiern sie jetzt eine kooperation mit einem sbbz an. heißt, ein lehrer des sbbz kommt in de unterricht und schaut sich das erstmal an. dann versucht die lehrkraft lösungen zu finden und zu klären, woran das ganze liegt. wenn das alles nicht hilft, wird die schule (müssen!!) einen antrag auf überprüfung des sonderpädagogischen bildungsangebots beim zuständigen schulamt stellen. dann wird ein Gutachten vom sbbz erstellt und das kind erhält einen bescheid, Anspruch des Bedarfs. wenn einer da ist, wovon ich ausgehe bei deiner schilderung. Nun haben die Eltern aber das letzte wort, WO der anspruch eingelöst wird. entweder wechsel aufs Sbbz ODER inklusiv in der regelschule. ob das eure schule ist oder eine, wo schon eine gruppe ist, weiß nur die schule. aber ihr als eltern habt da überhaupt keine möglihckeiten. und unbeschulbar ist, sorry, ein böser begriff. hier geht es um ein kind, das massive probleme hat und keineswegs böse ist. das kann einfach sein, dass es schwierigkeiten beim lernen hat und daher gefrustet ist. auch wenn dein kind und die anderen kinder gestört werden ist das kein grund, ein kind als unbeschulbar einzustufen. ich weiß was unbeschulbar heißt. und das ist echt nicht lustig. weder für das betroffene kind noch für die eltern.

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die diagnostik findet in der schule stattt, da hat ein psychologe un ein spz erstmal

Antwort von mellomania am 24.02.2020, 19:50 Uhr

nix direkt damit zu tun. das kann parallel laufen. die überprüfung des anspruchs läuft über ein sbbz. ein sonderpädagogisches bildungs und beratungszentrum. aber erst, nachdem eine kooperation mit eben diesem gelaufen ist.

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von Johanna3 am 24.02.2020, 23:03 Uhr

"Und in der Regel geht so was schnell."

So weit die Theorie. Tatsächlich fehlen auch Inklusionskräfte an allen Ecken und Enden.

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von dana2228 am 25.02.2020, 9:18 Uhr

Glaube das ist auch Regional sehr unterschiedlich.

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Ist nicht unbeschulbar, sondern...

Antwort von Bela66 am 25.02.2020, 10:22 Uhr

Zunächst mal: So ein Kind ist nicht unbeschulbar, gehört aber nicht unbedingt auf die Regelschule. Vor wenigen Jahren noch konnte man diese Kinder leichter an eine Förderschule abgeben, wo man dafür ausgebildetes Personal plus einen höheren Personalschlüssel hat. Die Sache ist die, dass heute auch verhaltensauffällige Kinder Anspruch auf den Besuch der Regelschule haben. Denn die Inklusion betrifft nicht nur behinderte Kinder, sondern auch solche mit sozial-emotionalem Förderbedarf. Deshalb sind viele Förderschulen geschlossen worden.

Trotzdem: Auch heute ist es unter Umständen noch möglich, den Eltern auf freiwilliger Basis den Wechsel zu einer Förderschule so dringend anzuraten, dass sie meist doch zustimmen. Dafür muss sich die Schulleitung aber kräftig ins Zeug legen.

Und damit sie das tut, ist es sehr wohl wichtig und richtig, dass die Eltern sich energisch, gemeinsam und koordiniert beschweren. Sich also mit den Elternbeiräten zusammen tun und bei Rektor oder Rektorin persönlich aufschlagen und eine Lösung fordern. Dies hat durchaus Einfluss, weil es den Druck auf die Schulleitung erhöht, aktiv zu werden und das Problem nicht jahrelang auszusitzen.

Eine Garantie, dass das klappt, gibt es nicht. Auch an meiner Schule haben wir einige schwerst auffällige Kinder, die wir gar nicht oder erst nach Jahren an andere Schulen abgeben konnten. Entweder an benachbarte Schulen, die kaum auffällige Kinder hatten, so dass sie ein einzelnes „verkraften“ können - so etwas geschieht freiwillig durch Absprache der Schulleiter unter sich. Oder auch - mit Zustimmung der Eltern - an eine Förderschule.

Wie auch immer: Am Ball zu bleiben, ist wichtig. Wenn alle stillhalten, ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich größer, dass das Kind vier Jahre lang mitgeschleift wird - auf Kosten der anderen Kinder.

LG

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Re: Was heißt "stört massiv"?

Antwort von cube am 25.02.2020, 12:17 Uhr

Das kann ja ständiges reinrufen sein, rumlaufen oder eben auch aggressivere Dinge wie Stühle umwerfen, Dinge werfen etc.

Ich finde es eher interessant, das das hier keiner nachfragt. "stört massiv" und Klassenkameraden sind "maximal genervt" ist ja nun ziemlich ungenau und kann auch mal gar nichts mit "unbeschulbar" zu tun haben sondern zB ein ADHS-Kind beschreiben, das bisher noch nicht richtig diagnostiziert wurde. Und ich gehe davon aus, das dann keiner sagen würde "ja klar, auf jeden Fall unbeschulbar".

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von janthu am 25.02.2020, 23:11 Uhr

Mit dem Ausspruch "unbeschulbar" sollte man vorsichtig umgehen.
Das ist schon eine ziemliche Beschuldigung, die so überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen muss.

Ich erkläre mal:
In der Klasse meiner Tochter war auch ein sehr lautes und unruhiges Kind. Hatte allerdings von Anfang an eine Schulbegleitung, da sozial- emotionaler Förderbedarf.
In der dritten Klasse wurde herausgefunden, dass dem Kind langweilig war und er deswegen nicht aufgepasste. Es wurde eine Hochbegabung (trotz schlechter schulischer Noten) festgestellt.
Er ist probeweise eine Klasse gesprungen und war ab da viel, aber wirklich viel ruhiger und im Umgang "einfacher".
Die Schulbegleitung wurde nicht mehr benötigt.

Es ist also nicht immer alles so wie es scheint und man sollte das Kind im Ganzen sehen. Es gibt viele Auslöser/Gründe für so ein Verhalten, jetzt liegt es daran, die richtige Unterstützung für das Kind zu finden.


Euch und auch dem Jungen alles Gute

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von luvi am 26.02.2020, 1:08 Uhr

Hallo,
Die Voraussetzungen für eine Schulbegleitung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
In Bayern braucht es dafür eine Diagnose durch einen Kinder und Jugend Psychiater mit Empfehlung für Schulbegleitung nach einem best. Paragraph, dann entscheidet das Jugendamt ob sie die Notwendigkeit sieht und die Kosten dafür übernimmt.

Zu unbeschulbar gehört ein wesentlich störenderes Verhalten als das, was du jetzt beschreibst.

LG luvi

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Re: ihr als eltern könnt da zu recht gar nichts machen

Antwort von luvi am 26.02.2020, 1:13 Uhr

Mello,
Das läuft bei euch so, bei uns ganz anders und bei der Fragestellerin evtl. noch mal anders.
Die Vorgehensweise ist Bundeslandabhängig.
Ein Schulpsychologen hat bei uns in so einem Fall keine Möglichkeit wegen einer Schulbegleitung.

LG luvi

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von MamaMalZwei am 26.02.2020, 16:30 Uhr

Hallo, das ist natürlich eine ganz schöne Belastung für die Lehrerin und die Mitschüler. Wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt? Das wäre das erste, was ich veranlassen würde. Fragen zu Schulbegleitern würde ich bei den Reha-kids stellen, die user da kennen sich mit den Modalitäten der jeweiligen Bundesländer am besten aus.
Du schreibst ja, dass die Lehrerin bereits darüber nachdenkt, einen Schulbegleiter einzusetzen. Nach dem, was ich gelesen habe, kann es aber sein, dass man dem Kind jemanden vermittelt, der gerade selbst erst die Schule verlassen hat und mit so einem speziellen Kind nicht zurechtkommt. Es wäre also wichtig, dass derjenige eine pädagogische Vorbildung mitbringt.
Nur Heilpädagogik ist für so ein Kind zu wenig, es sollte ein Ergotherapeut hinzugezogen werden. Da bei Kindern "begreifen" sehr viel durch Bewegung läuft wären auch zusätzliche Sportangebote sinnvoll. Was weiß ich, hier gab es zum Beispiel Judo oder auch Trampolinspringen für solche Kinder. LG

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Re: Unbeschulbares Kind

Antwort von nils am 02.03.2020, 11:53 Uhr

Mein Sohn gilt zwar nicht als unbeschulbar, aber wir haben wegen seines Verhaltens im Unterricht seit seiner Einschulung Probleme, weil er den Unterricht und seine Klassenkameraden stört, nicht mitschreibt und z. B. während der Stunde Erdnüsse knackt.

Wir versuchen auch alles um das zu ändern, aber das ist nicht einfach.
Vor allem liegt es nicht an der Erziehung, denn seine drei Geschwister sind ruhig, unauffällig und brav.

Mittlerweile ist er im 9. Gym und sein Verhalten ist nach wie vor nicht besser.

Trotzdem bin ich froh, dass die Lehrer und Eltern seiner Mitschüler Verständnis haben und ign nicht aus der Klasse/Schule ekeln und weg haben wollen, denn er ist ein sehr intelligentes Kind und es wäre schade so einem Kind die Zukunft zu erbauen.

Ich kann euch natürlich verstehen, dass es Grenzen geben muss und Bemühungen von beiden Seiten, aber ich sehe es durch meinen Sohn mit anderen Augen.

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