1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Tom2 am 07.02.2011, 12:55 Uhr

@Tom2 - stimmt nicht was Du schreibst

> das betrifft nur Eltern bei Kinder unter 7 Jahren - und dann kommt es
> noch darauf an ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde

In der Schule haben die Eltern gar keine Aufsichtspflicht, können sie also nicht verletzt haben.

Für Kinder über 7 Jahren haften die Eltern ebenfalls nicht. In bestimmten Fällen haften Kinder über 7 Jahre selbst (was praktisch daran scheitern kann, dass sie das Geld einfach nicht haben).

> und ich persönlich finde einfach dass wenn mein Kind einen Schaden
> angerichtet hat wir auch für den Schaden verantwortlich sind.

Du kannst es natürlich freiwillig zahlen, bei Summen, die du problemlos selbst aufbringen kannst. Verantwortlich in rechtlicher Hinsicht bist du aber nicht, und deine Haftpflichtversicherung zahlt daher auch nicht bzw. allenfalls bei kleineren Summen aus Kulanz.

Insofern ist es auf jeden Fall sicherer, den Sachverhalt mit der Versicherung zu klären, bevor man irgendwelche Zusagen macht.

Den vorliegenden Fall würde ich aber ohnehin anders bewerten. Soweit ich verstanden habe hat der Brillenträger die Rangelei ja selbst angezettelt.

 
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