Geschrieben von ghostrider am 23.06.2005, 12:43 Uhr |
Stichtag 31.12.
bedeutet z.B. : für alle Kinder, die bis zu diesem Tag 6. Geburtstag hatten, besteht die Pflicht zur Schulanmeldung, ansonsten wird man "gemahnt". Aber mit dem zurückstellen und vorzeitig einschulen wird alles wieder anders :-)
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- schulalter... - sona 21.06.05, 14:53
- Re: schulalter... - ghostrider 21.06.05, 14:56
- Re: schulalter... - Graupapagei3 21.06.05, 17:26
- Re: schulalter... - Gabsbaer 21.06.05, 17:58
- bei uns ist der 31.12. Stichtag o. t. - *Aquilina* 21.06.05, 21:52
- Re: bei uns ist der 31.12. Stichtag o. t. - Claudi16lara 22.06.05, 9:47
- bei uns ist der 31.12. Stichtag o. t. - *Aquilina* 21.06.05, 21:52
- Re: schulalter... - Gabsbaer 21.06.05, 17:58
- Re: schulalter... - Ebi-Mama 22.06.05, 10:00
- @Ebi-Mama - Tima 22.06.05, 14:53
- Stichtag 31.12. - ghostrider 23.06.05, 12:43
- @Ebi-Mama - Tima 22.06.05, 14:53
- Re: schulalter... - Nicole6976 27.06.05, 21:48
Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Materialliste fürs 1.Schuljahr bekommen.
Klamotten zur Einschulung
Welche Regenjacke für wandern? m.t.
Integrationsklassen - nur aus Interesse
Nochmal wegen Aufklärung: Ich hab' s getan... :-)
Entschuldigungsschreiben - Formulierung, wenn......
Suche zum Schulangang..
Schulwechsel...
Welche Zahncreme?
GEPLANTER Lehrerwechsel im ersten Schuljahr (lang)
Klamotten zur Einschulung
Welche Regenjacke für wandern? m.t.
Integrationsklassen - nur aus Interesse
Nochmal wegen Aufklärung: Ich hab' s getan... :-)
Entschuldigungsschreiben - Formulierung, wenn......
Suche zum Schulangang..
Schulwechsel...
Welche Zahncreme?
GEPLANTER Lehrerwechsel im ersten Schuljahr (lang)