Geschrieben von Marianna81 am 09.06.2015, 8:08 Uhr |
Situation auf dem Pausenhof/Aufsichtspflicht der Schule
und zwar: der Pausenhof in der Schule meines Kindes ist ziemlich gross und unübersichtlich. In letzter Zeit als ich ihn abholte fiel mir mehrfach auf das dort gar keine Erzieher vom Hort oder Lehrer die Aufsicht haben da sind. Sprich es ist gar keiner da.
Habe mich mit anderen Eltern ausgetauscht, die machten dieselben Erfahrungen.
Mit paar anderen Müttern (aus dem Elternbeirat) sind wir zur Hortleiterin gegangen um das Thema zu besprechen. Die Antwort war: ist halt so, sie kann nicht gewährleisten das da immer jemand von den Betreuern da ist.
Da es in letzter Zeit vermehrt Unfälle passierten wo kein Betreuer direkt zu erreichen war überlege ich: wer ist dann der nächste Ansprechpartner?
Schulrektorin ist momentan krank, kommt erst nach den Sommerferien wieder.
Ihre Vertretung evtl.?
Hatte ihr solche Erfahrungen gemacht? Falls ja wie habt ihr das Problem gelöst?
Re: Situation auf dem Pausenhof/Aufsichtspflicht der Schule
Antwort von tini80 am 09.06.2015, 17:35 Uhr
War das während der Pause oder nach dem Unterricht?
Re: Nach dem Unterricht
Antwort von Snaffers am 10.06.2015, 15:25 Uhr
Wenn das nach dem Unterricht ist, das Kind aber nicht in irgendeine Betreuung anschließend geht, ist das normal.
Die Aufsichtspflicht des Hortes beschränkt sich auf die dort angemeldeten Kinder zu den gebuchten Zeiten.
Die der Lehrkärfte auf die Schulzeit.
Also, wenn dein Kind nicht in die Hortbetreuung geht, musst du pünktlich zum Schulschluss da sein, wenn du es als Problem ansiehst, dass nicht ständig ein Erwachsener seine Augen auf ner Horde Grundschüler hat.
Re: Nach dem Unterricht
Antwort von Mutti69 am 11.06.2015, 8:08 Uhr
Nach Unterrichtsende haben die Kinder zügig das Schulgelände zu verlassen, das ist in der Schulordnung so festgelegt, eine Aufsicht gibt es dann nicht mehr und ich kenne das auch aus meiner Schulzeit schon so.
Kinder die in den Hort gehen, werden ab dem Zeitpunkt des Meldens (Hortbeginn) im Hort beaufsichtigt. Wenn zwischen Unterrichtsende und Hortbeginn noch 10 Minuten liegen, dann ist dem halt so...es sind ja keine Babys mehr.
LG
Re: Situation auf dem Pausenhof/Aufsichtspflicht der Schule
Antwort von Birgit67 am 11.06.2015, 8:18 Uhr
nach dem Unterricht besteht keine Aufsichtspflicht mehr wenn es nicht speziell in einem Vertrag festgelegt wurde - ansonsten greift die Hausordnung die im Regelfall sagt dass Kinder nach Schulschluss zügig das Schulgelände verlassen sollte - passiert auf dem direkten Schulweg dann was greift die Unfallversicherung der Schule mit ein - ansonsten wie die anderen schon geschrieben haben:
Entweder Kind immer direkt abholen und weggehen oder Kind beibringen zügig das Schulgelände zu verlassen.
Gruß Birgit
Wenn du ihn abholst, war doch bereits Unterrichtsschluss
Antwort von und am 13.06.2015, 18:33 Uhr
Die Aufsichtspflicht der Schule endet selbstverständlich mit dem regulären Unterrichtsschluss laut Stundenplan.
Soll die Schule etwa den ganzen Tag auf dein Kind aufpassen?
Wo ist das Problem wenn schon Schulschluß war?
Antwort von lejaki am 13.06.2015, 23:37 Uhr
Hier gehen die Kinder nach Schulschluß alleine/in Gruppen nach Hause oder warten auf den Schulbus oder werden abgeholt oder gehen in den Hort. Warum sollte es da noch eine Aufsicht geben? Wofür? Es verlassen doch bis auf die Hortkinder alle das Schulgelände.
Ich finde grade, daß du ein wenig übertreibst. Wenn dich das stört mußt du eben rechtzeitig da sein bevor es zur letzten Stunde klingelt und deinen Sohn beaufsichtigen.
Sollen Hortkinder nicht beaufsichtigt werden?
Antwort von Marianna81 am 14.06.2015, 16:19 Uhr
wenn die draussen sind?
lg
Re: Sollen Hortkinder nicht beaufsichtigt werden?
Antwort von Häsle am 14.06.2015, 20:20 Uhr
Hier dürfen die Hortkinder erst auf den Schulhof, wenn alle anderen Kinder weg sind. Und dann auch nur in kleinen Gruppen, und nur die, die sich benehmen können. Vorher wird gegessen und Hausaufgaben gemacht.
Die Horträume haben alle Fenster zum Schulhof. Mehr Überwachung gibt es nicht und ist mE bei Schulkindern auch nicht nötig.
Es gibt Kinder, deren Eltern das so nicht wollen. Die bleiben dann die ganze Zeit bei der Erzieherin.
Bei schönem Wetter gehen die Erzieherinnen aber auch mal mit den Kindern auf den Schulhof, auf den Sportplatz, in den Wald oder zur Eisdiele.
Re: Sollen Hortkinder nicht beaufsichtigt werden?
Antwort von Emmi67 am 15.06.2015, 10:30 Uhr
Komisch, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird. Bei uns ist an jeder Stelle, an der sich die Kinder aufhalten, auch mindestens ein Betreuer- sei es draußen, im Turnraum oder im Bastelraum. Wenn viele Kinder draußen sind, sehe ich eigentlich sogar immer 2 Betreuer draußen. Die Außenlage ist relativ groß und umfasst auch ein (ganz kleines) Wäldchen; ein Betreuer ist dann bei den Kindern im Wäldchen.
Re: Situation auf dem Pausenhof/Aufsichtspflicht der Schule
Antwort von Pia-Lotta am 20.06.2015, 11:15 Uhr
Unser Schulgelände ist ebenfalls ziemlich unübersichtlich, es gibt hinter der Schule auch noch einen Bolzplatz, wo die Kids Fußball spielen dürfen, vor dem Schulgebäude einen Sandplatz, neben dem Schulgebäude eine Wiese mit Hängematte usw....Da leuchtet mir schon ein, dass nicht auf Rund um das Schulgebäude in jede uneinsehbare Ecke Erzieher abgestellt werden können. Aber wenn Kinder draußen sind, sehe ich immer irgendwo Erzieher, meistens sitzen sie zentral auf dem Schulhof oder so...Unter direkter Aufsicht sind die Kinder aber keineswegs ständig.
LG, Pia-Lotta
Unterschied Hort - Schule
Antwort von KH am 03.07.2015, 20:54 Uhr
Bei uns besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Nachmittagsbetreuung und Schule. Bis Schulschluss haben die Lehrer die Aufsichtspflicht, aber die endet an der Klassenzimmertür. (Pausen ausgenommen) und mit Schulsschluss. Dann beginnt der Schulweg. Die Nachmittagsbetreuung ist nur für die Kinder zuständig, die bei ihr sind - aber dann sind eben auch nicht mehr die Lehrkräfte und eigentlich auch nicht die Schulleitung verantwortlich. Das Personal der Nachmittagsbetreuung ist der Gemeinde unterstellt, die Lehrer dem Schulamt, das sind klare unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Schulleitung ist streng genommen auch nicht weisungsberechtigt gegenüber der Nachmittagsbetreuung.
Bei uns müsstet ihr also zur Gemeinde bzw. zum Jugendamt gehen.
Wie die Zuständigkeiten bei euch sind, weiß ich nicht.
Die Rektorin der Schule wird bei uns im Krankheitsfall vollumfänglich von der Vertreterin vertreten, die wäre also genauso Ansprechpartnerin, wie wenn die Rektorin selber da wäre. Wo ist also das Problem?
Abgesehen davon bin ich nicht der Meinung, dass man Kinder lückenlos überwachen muss - hängt aber auch vom Alter ab. Und wenn die Kinder wissen, dass ihre Betreuung an einem bestimmten Punkt zu erreichen ist, dann ist das in meinen Augen mehr wert, als wenn eine Betreuerin in einem unübersichtlichen Gelände nicht zu sehen ist, weil sie sich gerade um ein Kind kümmert in irgendeiner Ecke.
Und bei Schulsschluss habe ich bis jetzt an keiner Schule erlebt, dass auf dem Pausehof eine Lehrkraft für die Aufsicht anzutreffen gewesen wäre. Wozu auch? Das sichere Verlassen des Schulgeländes ist auch einem Erstklässler zuzutrauen, der Schulweg ist ja geübt. Wir reden inzwischen auch vom Ende des Schuljahres. Das mag in den ersten Schulwochen anders aussehen.
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