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Geschrieben von Benedikte am 30.04.2004, 23:13 Uhr

Simone S.- wegen Grundschule außerhalb des Einzugsbereich

Hallo Simone,
kann auf Deinen Beitrag jetzt erst schreiben und weiss nicht, ob es nicht jemand schon geschrieben hat. Hier in Berlin wird es so gemacht, dass man ( wenn es hart auf hart kommt, oft werden eben nur zuerst die Kinder aus dem Einzugsbereich genommen, dann kommen die aus anderen bezirken dazu)sich kurzfristig in dem Stadtteil, zu dem die favorisierte Grundschule gehört, anmeldet, das Kind normal dort einschult und dann wieder zurück " umzieht".Du brauchst Doch bloss pro forma bei irgendwem im Wunschviertel zur Untermiete anzumelden.Ich muss alllerdings dazu sagen, dass hier Einigkeit besteht, dass man in manchen Fällen Kinder nicht in die zuständige Grundschule schicken kann.Es gibt viele Mittelschichtfamilien, die noch aus Studentenzeiten in Kreuzberg oder Tiergarten wohnen und dies Stadtviertel sind, wo deutsche Kinder die absolute Ausnahme sind und der Spracherhebungstest vor der Einschulung ( Bärentest ) für den Großteil der Schüler erheblichen Sprachförderbedarf ausgemacht hat.Und die Konsequenz wäre, dass die Eltern das Viertel verließen, wenn sie ihre Kinder nicht an einer anderen Grundschule anmelden würden. Das aber fürchtet der Senat wie die Pest, weil ansonsten der Ghettoisierung dieser Viertel weiter Vorschub geleistet würde- langer Rede kurzer Sinn : Es macht Dir hier eigentlich im wesentlichen niemand groß Schwierigkeiten, wenn Du dein Kind an eine Schule außerhalb des Einzugsbereiches schicken willst.
Benedikte

 
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