1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von marie74 am 04.07.2012, 23:24 Uhr

Schulrückstellung bei Muss-Kind

In NRW wird nur noch aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen zurückgestellt. Bei uns hat das geklappt (2006).

Entwicklungsverzögerungen werden z.B. nicht als Grund gesehen, es sei denn, sie führen dazu, dass sie das Kind gesundheitlich beeinträchtigen. In der Regel wird gesagt, die Kinder können die ersten zwei Schuljahre in drei Jahren machen, d.h. eine Klasse wiederholen. Daher wird es nicht als nötig empfunden, die Kinder zurückzustellen.

Du musst ggf. versuchen, Gutachten/Schreiben von Ärzten, vom Kiga, von evtl. Therapeuten... zu sammeln, die erklären, warum eine Rückstellung für dein Kind wünschenswert wäre und dass eine Einschulung zum kommenden Zeitpunkt, dem Kind gesundheitlich schaden könnte. Entscheiden muss der Schulleiter der aufnehmenden (zuständigen) Grundschule auf Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens (über die Schuluntersuchung).

 
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