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Geschrieben von BM 123 am 04.02.2009, 9:16 Uhr

Schulpflicht/unterschiedliche Stichtage/ Umzug von Bundesland zu Bundesland

Ja man kann zum Halbjahr einschulen,aber das macht man doch nur mit Kindern die extrem fit sind.
Immerhin fehlt den Kindern ja das erste halbe Schuljahr.

 
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