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Geschrieben von RenateK am 13.02.2008, 13:11 Uhr

Schulpflicht nach Umzug

Hallo,
der Sohn unserer Nachbarn durfte vor 2 Jahren 2 Wochen an die zweiwöchigen Osterferien anhängen, um mit seiner Familie nach Braisilien zu fliegen (Vater ist Brasilianer) und es aus irgendeinem familiären Grund in den Sommerferien nicht ging. Er würde ohne Problem offiziell freigestellt. Er ist allerdings natürlich auch zweisprachig und die Eltern haben das mit der Förderung der Sprackompetenz im Brasilianischen begründet.
Gruß, Renate

 
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