Geschrieben von TineS am 18.01.2004, 18:47 Uhr |
Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid?
hallo,
kann mir jemand sagen wie das geregelt ist welche kinder im jeweiligen Schuljahr in die Schule gehen müssen und wer unter die kann regelung fällt.
wir haben ein märzkind, ein november und ein dezemberkind.
Wie ist es,wenn ich mein kind mit 5,5 einschulen lassen wollen würde? braucht man da ne genehmigung oder wie sieht das aus?
Müßte er dann in dem Jahr vorher aufjedenfall schon die Vorschule gemacht haben?
Wie sind eure erfahrungen mit kindern die bevor sie 6 sind in die schule gekommen sind und kinder die schon fast 7 oder über 7 sind wenn sie in die schule kommen.
vielegrüße
tine
- Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid? - TineS 18.01.04, 18:47
- Bisherige Regelung - KH 18.01.04, 19:05
- Re: Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid? - rubi 19.01.04, 22:00
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