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Geschrieben von TineS am 18.01.2004, 18:47 Uhr

Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid?

hallo,

kann mir jemand sagen wie das geregelt ist welche kinder im jeweiligen Schuljahr in die Schule gehen müssen und wer unter die kann regelung fällt.

wir haben ein märzkind, ein november und ein dezemberkind.

Wie ist es,wenn ich mein kind mit 5,5 einschulen lassen wollen würde? braucht man da ne genehmigung oder wie sieht das aus?

Müßte er dann in dem Jahr vorher aufjedenfall schon die Vorschule gemacht haben?

Wie sind eure erfahrungen mit kindern die bevor sie 6 sind in die schule gekommen sind und kinder die schon fast 7 oder über 7 sind wenn sie in die schule kommen.

vielegrüße

tine

 
2 Antworten:

Bisherige Regelung

Antwort von KH am 18.01.2004, 19:05 Uhr

Beginn der Schulpflicht:
a) regulär: bis 30.6. für alle Kinder
b) auf Antrag: bis 30.9. auf Antrag der Eltern
Vorzeitige Aufnahme: a) "regulär" 1.10. bis 31.12.
b) "vor-vorzeitig": 1.1 bis 30.6. des Folgejahres
Ab Schuljahr 2005/06 soll der Stichtag auf den 30. September verlegt werden, in den Folgejahren jeweils einen Monat später. Ob obige Regelung bleibt, weiß ich noch nicht.

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Re: Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid?

Antwort von rubi am 19.01.2004, 22:00 Uhr

Hallo,

eigentlich ist mein Kurzer noch nicht soooo alt, aber wir haben uns heute in der Arbeit über genau dieses Thema unterhalten. Eine Kollegin hat erzählt, dass ihre beiden Kinder (August und September) damals vorzeitig eingeschult wurden und dass das genau richtig war, weil es ihnen im Kindergarten eigentlich schon langweilig war. Weder die Eltern noch die Kinder hätten diesen Schritt bereut und würden es wieder tun.

Eine andere Kollegin hat erzählt, dass sie selbst auch vorzeitig (September-Geb.) eingeschult wurde, aber es wäre besser gewesen, noch zu warten.

Man kann nicht alle Kinder, auch wenn sie in einem Monat geboren sind, über einen Kamm scheren. Daher ist die Entscheidung, ein Kind früher einzuschulen, eine höchstpersönliche Entscheidung, die nur die Eltern zusammen mit dem Kind und den Erzieherinnen treffen können. Eltern in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten können wohl am besten beurteilen, ob ein Kind die erforderliche Reife für die Schule hat. Wenn ja, ist gut, soll das Kind gehen, wenn nein, noch ein Jahr warten.

Ich war damals ein Musskind (Mitte Juni Geburtstag), zwar knapp, aber ich bin in die Schule gegangen, meine Kindergärtnerinnen wollten mich nicht gehen lassen, weil ich damals noch sehr "zart" war. Meine Mama hat sich durchgesetzt, dafür bin ich ihr heute sehr dankbar. Sonst hätte ich mir das mit dem an die Berufsausbildung anschließendem Studium vielleicht noch mal überlegt, weil ich dann eben schon ein Jahr älter gewesen wäre...

Grüße
rubi

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