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Geschrieben von flyingdarkness am 09.09.2009, 20:19 Uhr

Schulbusregelung in Sachsen

Hallo,

auch wenn ich eigentlich nur (relativ) still mitlese, denk ich, könnt ihr mir vielleicht noch am ehesten helfen:

Ich stehe vor der Schulwahl für meinen Sohn (Einschulung 2010). Meine favorisierte Schule ist nur mit dem Bus zu erreichen, bietet mir neben evt Nachteilen auch sehr viele Vorteile. Die andere Schule ist in ca 1400m Entfernung erlaufbar, die ich aber aus verschiedenen Gründen nur in die zweite Wahl nehme.

Ich möcht nicht das Für und Wider für welche Schule auch immer diskutieren, sondern einfach wissen, wie die Regeln der Schülerbeförderung sind.

Bin ich verpflichtet, die Fahrtkosten selbst zu tragen, wenn er in die entferntere Schule geht, obwohl es eine nähere gibt? Ab wieviel km einfacher Weg ist von Rechts wegen die Busfahrt sozusagen statthaft? Ganz speziell in Sachsen?

Fragende Grüße
flyingdarkness

 
10 Antworten:

Re: Schulbusregelung in Sachsen

Antwort von Patti1977 am 09.09.2009, 21:05 Uhr

Das entscheidet jede Stadt selbst. Die Bezahlung der Schulbusse ist eine reine Angelegenheit der Gemeinde und kann nur am Schulamt erfragt werden.

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Re: Schulbusregelung in Sachsen

Antwort von flyingdarkness am 09.09.2009, 21:36 Uhr

Hallo

und danke für deine Antwort.
Dass Stadt und/oder Landrat bzw Landkreis da auch ein Wort mitzureden haben, was speziell die Höhe und die Art und Weise der Zahlung angeht, weiß ich und hab ich durch hießige Diskussionen mitbekommen, als einige Kinder seinerzeit ohne gültige Fahrkarten aus Zug/Bus gestzt wurden.

Ich ging bzw gehe davon aus, dass es irgendwo eine Art Gesetz gibt, welches festschreibt, ab welcher Wegstrecke generell ein Zuschuss gezahlt wird. Leider finde ich darüber nicht wirklich was und erhoffe mir hier Antwort.

Freundliche Grüße

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Re: hier in NRW

Antwort von Julie am 10.09.2009, 8:56 Uhr

ist das Sache des Schulträgers - also z. B. der Stadt oder Gemeinde.
Schau mal auf deren Homepage nach - meistens gibt es dort Regelungen zum Schülertransport. Oder ruf direkt dort an, dann hast du eine klare Ansage und stocherst nicht im Nebel .....
Hier in NRW gilt zB, dass die Kosten bis zur nächstgelegenen Schule übernommen würden. Für die Mehrkosten, falls sie sich für eine andere Schule entscheiden, müssen die Eltern aufkommen.
Dann hättest du "Pech".
Gruß, Julie

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Re: Schulbusregelung in Sachsen

Antwort von Patti1977 am 10.09.2009, 10:50 Uhr

Bei uns ab 1,6 km allerdings zur vorgeschriebenen Schule, falls überhaupt Busse fahren. Gab schon Ärger, dass ein Busfahrer wegen 100 Metern einen einfach kostenlos hat mitfahren lassen. Er tat ihm halt leid. Ich finde, es sollte kostenlos sein. Gerade bei uns, wo sie die zentrale Schule einzügig gemacht haben und alle drumherum wohnenden von den anderen weiteren Schulen aufgefangen werden müssen.

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Re: Schulbusregelung in Sachsen

Antwort von dhana am 10.09.2009, 11:05 Uhr

Hallo,

ich weiß es nur für Bayern.
Für Grundschulkinder ist ab 2 km Schulweg zur Sprengelgrundschule der Schulbus kostenlos. Wohnt man unterhalb der 2km ist es Ermessenssache der Gemeinde.
Ab der 5. Klasse gibt es dann die 3km Regelung zur nächstgelegene geeigneten Schule. Such man sich eine andere Schule aus, muß man die gesammten Buskosten selber übernehmen. Gibt dann nicht mal den Zuschuss, in Höhe der Buskosten zur nächstgelegen Schule.

Gab vor kurzem erst eine Petition in den Bay. Landtag, das wenigstens die Höhe der Buskosten zur nächstgelegen Schule übernommen werden - wurde aber abgelehnt.

Grüße Dhana

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Re: Schulbusregelung in Sachsen

Antwort von enomis98 am 10.09.2009, 11:20 Uhr

Hm das problem wird aber erstmal sein das Ja GS einzugsgebiete hat und da must du ja erst dein Kind dort anmelden wo du die Anmeldung bekommst wenn du denen dan Gründe vorlegst warum weshalb wieso dann würd ein Antrag gestelt für die andere Schule . Hier in Sachsen bzw. mein sohn hat immer 18€ dazu bezahlt Gs waren es -1,5km, MS-3.5km und höher 4,5km

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unsere Stadt: unter 1,6 km: 30 Euro im Monat, drüber kostenlos

Antwort von Patti1977 am 10.09.2009, 14:10 Uhr

.

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Re: Schulbusregelung in Sachsen

Antwort von flyingdarkness am 10.09.2009, 19:03 Uhr

Hallo,

erklärend dazu kurz ein paar Worte:
Es ist eine Stadt, die die umliegenden Dörfer (im Gemeindeverbund) letztes Jahr eingemeindet hat. Somit hat nun diese Großgemeinde 2 GS und du als Elternteil die Qual der Wahl, denn hier ist nichts per Einzugsgebiet geregelt, sonst könnte ja die ländliche Schule mangels Schüler bald schließen.
18€ gingen ja noch, allerdings sind es eben leider *nur* 1,4km...
MS hätt ich kein Problem, die liegt weit näher und Gym müsste er eh in nen anderen Ort fahren dank Schulpolitik... aber so weit sind wir ja noch lange nicht.

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Re: unsere Stadt: unter 1,6 km: 30 Euro im Monat, drüber kostenlos

Antwort von flyingdarkness am 10.09.2009, 19:04 Uhr

Das ist heftig, deckt sich aber zuzüglich der Hortkosten mit den Kosten, die ich bislang für die Betreuung hatte. Allerdings kommt ja dann wiederum das Schulmaterial hinzu...

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Danke euch allen...

Antwort von flyingdarkness am 10.09.2009, 19:07 Uhr

... für eure Antworten.
Dumm ist, dass es wie so oft nicht einheitlich geregelt ist, aber das liegt halt an der Politik dieses Staates.
Bei der Direktorin hatte ich angefragt, die wusste auch nichts genaues, wollte sich aber schlau machen.

Dankeschön noch mal.

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