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Geschrieben von rubi am 30.04.2004, 1:02 Uhr

Ranzen! Reklamieren??

Hallo,

Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistungsfrist ab Kaufdatum, d.h. der Verkäufer muss reparieren oder einen neuen Ranzen rausrücken. Wenn er sich weigert, weder das eine noch das andere zu machen, kannst Du sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sind das die Rechte, die das BGB so vorsieht. 6 Monate nach Kaufdatum musst Du allerdings als Käufer beweisen, dass der Ranzen schon zum Zeitpunkt des Kaufs schadhaft war. Allerdings muss man als Argument auch anführen, dass solche Ranzen schon so konzipiert sein sollten, dass sie längere Zeit und nicht nur einige Monate halten.

Garantie gewährt übrigens der Hersteller unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, da kommt es auf den Hersteller an, wie lange die Garantie ist, weil es eine zusätzliche freiwillige Leistung ist. Bei der Garantie ist üblicherweise nicht nur der Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs mit abgedeckt, sondern auch, dass etwas eine gewisse Zeit auch einwandfrei funktioniert (siehe Auto).

Ich würde zunächst mal beim Verkäufer nachhaken und gleichzeitig mich mal beim Hersteller schlau machen.

Hoffe, ich konnte Dir helfen.
Grüße
rubi

 
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