1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von lotte_1753 am 14.09.2012, 14:11 Uhr

Nochmal

So einfach ist es nicht. Die Voraussetzungen für die Sozialleistung müssen natürlich verhältnismäßig und grundrechtskonform sein. Wenn alles so einfach wäre, gäbe es keine eigene Sozialgerichtsbarkeit.

Ich finde die Argumentation über die Religionsfreiheit ganz schick. Es geht ja darum, dass sie gerade nicht (!) freiwillig eine andere Schule besucht, sondern durch ihre (grundrechtlich geschützte) Überzeugung eine andere Schule besuchen musste. Das Ganze juristisch klar formuliert, da möchte ich schon gerne die Begründung der Ablehnung lesen. Notfalls kann man dann immer noch ein paar Botschaften stürmen.

 
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