1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von liha am 18.03.2010, 12:04 Uhr

Nochmal wegen der Schreibschriftfrage

Das bestimmt nicht der Lehrer, sondern die Lehrerpflegschaftsversammlung..
Wäre ja auch schön blöd, wenn jeder Lehrer das anders macht. Was ist dann z.B., wenn ein Kind springt oder sitzen bleibt? Geht doch dann gar nicht.

Einspruch einlegen kannst du nicht offiziell, d.H. du kannst das schon, aber du hast kein Mitspracherecht oder so.
Für deine Klasse wäre es ohnehin zu spät, denke ich. Ist ja schon Material vorhanden usw.
Grundsätzlich würde ich es wenn über die Elternvertreter versuchen, dass die das bei der Schulpflegschaft mal vortragen.

 
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