1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Sille74 am 13.09.2020, 15:54 Uhr

Mein Fazit:

Ich persönlich würde da kein Fass mit der Schule aufmachen und ihr vorwerfen, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Dafür steht das rechtlich einfach auf viel zu wackeligen Beinen. Und man möchte ja auch nicht gleich ein gestörtes Verhältnis zu Lehrern und Schulleitung und "seinen Ruf weg" haben. Das Kind soll da noch 4 Jahre zur Schule gehen und entspannt und zufrieden lernen.

Kläre das mit Deiner Tochter, was die nächstes Mal machen soll, wenn dich der Abholer verspätet und gut ist.

 
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