Geschrieben von IngeA am 20.09.2017, 7:43 Uhr |
Manchmal kommt es zum Glück anders als befürchtet 😆
Rein theoretisch ist das ein Unterrichtsausschluss. Das ist eine Ordnungsmaßnahme die nur unter bestimmten Vorraussetzungen erteilt werden darf. Also ist es rein theoretisch so nicht erlaubt. Es besteht ja nicht nur Schulpflicht, sondern auch ein Recht auf Beschuhlung.
Trotzdem würde ich den Teufel tun und mich bei der Schule deswegen beschweren. Wenn es funktioniert ists gut. Genau so wie z. B. Nacharbeiten ohne Vorankündigung. Heute Hausaufgaben vergessen/ heute zu spät gekommen -> heute Nacharbeiten. Klappt super wenn die Eltern mitspielen und sind halt wirklich logische Konsequenzen.
In einer Förderschule (Schwerpunkt Erziehung) werden Kinder die ständig stören ins Zimmer des Direktors verwiesen und müssen da arbeiten. Funktioniert auch gut, obwohl der Rektor keine Person ist vor der die Kinder Angst haben.
LG Inge
- Manchmal kommt es zum Glück anders als befürchtet 😆 - Äffchen2011 18.09.17, 20:51
- Re: Manchmal kommt es zum Glück anders als befürchtet 😆 - niccolleen 18.09.17, 23:06
- Re: Manchmal kommt es zum Glück anders als befürchtet 😆 - Carmar 19.09.17, 8:11
- Re: Manchmal kommt es zum Glück anders als befürchtet 😆 - Äffchen2011 19.09.17, 15:30
- Re: Manchmal kommt es zum Glück anders als befürchtet 😆 - IngeA 20.09.17, 7:43
- Re: Nicht manchmal, sondern fast immer! - Astrid 19.09.17, 8:52
- Re: Nicht manchmal, sondern fast immer! - Äffchen2011 19.09.17, 15:32
- Re: Manchmal kommt es zum Glück anders als befürchtet 😆 - niccolleen 18.09.17, 23:06
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