1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Heike-SU am 26.11.2008, 9:07 Uhr

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Hall Drachenlady,
die Abmahnung war, soweit ich das beurteilen kann, nicht rechtens und ist es auch weiterhin nicht.
Auch wenn man krank geschrieben ist, dann sind Einkäufe für den täglichen Bedarf, sogar Spaziergänge (wenn erlaubt vom Arzt), erlaubt. Was soll denn ein/e Alleinerziehnde/r oder Single machen, wenn er/sie krank ist? Hungern????
Gerade vorgestern wurde dieses Thema in WDR 2 behandelt. Hier der Link:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/497345.phtml

Ich würde vom Arzt ein Attest anfordern, indem steht, dass Spaziergänge erlaubt waren und dieses Attest zusammen mit einer Erklärung meinerseits der Abmahnung in der Personalakte beifügen. Am besten mit einer Kopie des eigenen Abmahnungsexemplars.
LG
Heike

 
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