1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Claudia B am 18.03.2003, 22:29 Uhr

Laut Kultusministerium gilt für BaWü ab 2004:

Hallo,
die Stichtagsregelung (und damit verbunden eine Anpassung des Schulgesetzes) ist Ländersache. Für BaWü hab ich mal auf der Webseite des Kultusministeriums geschaut, hier ein Auszug:

Kinder, die im Zeitraum zwischen 1. Juli und 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können - seit 1998 - von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten ohne bürokratische Hürden den Status eines schulpflichtigen Kindes. Diese Möglichkeit wird von Eltern gerne angenommen.

Das baden-württembergische Kabinett hat am 23. Juli 2002 eine weitergehende Stichtagsflexibilisierung beraten und beschlossen, eine entsprechende Schulgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Diese wird mit den Kommunen, dem Beraterkreis "Grundschule der Zukunft", dem Landeselternbeirat und Landeschülerbeirat diskutiert und im Landtag im Rahmen einer Schulgesetznovellierung beraten:

Verlegung des Stichtags vom 30. Juni auf 30. September ab dem Schuljahr 2004/2005; die Schulanfängerinnen und Schulanfänger haben bei der Einschulung Mitte oder Ende September bis auf ganz wenige Ausnahmen ihren sechsten Geburtstag schon gefeiert.

Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte sechste Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni) ab dem Schuljahr 2004/2005; in diesem Zeitkorridor können die Eltern die Schulpflicht selbst auslösen (bisher 1. Juli bis 30. September; zukünftig: 1. Oktober bis 30. Juni, also für Kinder, die bei der Einschulung Mitte oder Ende September zwischen fünf Jahre und drei Monate und sechs Jahre alt sind) ab Schuljahr 2004/2005. Ziel ist, das Schuleintrittsalter weiter zu senken.

Zur Vorbereitung der Stichtagsverlegung und Stichtagsflexibilisierung soll nach Beratung mit den Gremien und im Landtag im Schuljahr 2003/2004 folgende Maßnahme als Übergangsregelung getroffen werden:

Der derzeitige dreimonatige Korridor (Stichtagsflexibilisierung: 1. Juli bis 30. September) wird um neun Monate erweitert (1. Oktober bis 30. Juni).


Hier ist der Link für weitere Infos:

http://www.kultusministerium.baden-wuerttemberg.de/is/is6/bpaktuell1.htm

Wie das in anderen Bundesländern geregelt ist, weiß ich nicht.

LG
Claudia

 
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