1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von marie74 am 24.02.2014, 21:22 Uhr

LRS-Förderung selber zahlen? Zuschüsse?

Um außerschulische Förderung bezahlt zu bekommen, gibt es Möglichkeiten, aber es ist schwierig:

- die LRS muss nach dem ICD von einem Mediziner, meist einem Psychologen als Störung bzw. Legasthenie nach F81.0, F81.1, F81,F81.2, F81.3 diagnostiziert werden

In manchen schulischen Erlassen der Bundesländer ist es entscheidend für den Umfang des Nachteilsausgleichs in der Schule, ob eine Lese-Rechtschreibstörung (bzw. Legasthenie) oder – schwäche vorliegt.

-wenn das Kind sehr unter der LRS leidet, z.B. Schulangst hat, kann man versuchen Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
gemäß § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch) beim Jugendamt zu beantragen (zumindest in NRW ist das möglich) -Dann wird in der Regel eine Förderung bezahlt.

-In Einzelfällen zahlen Krankenkassen eine Therapie.

-Wer Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII bezieht, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, hat
auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu kann auch eine LRS-Förderung gehören.

-Wenn z.B. auch eine logopädische Behandlung nötig ist und man das Glück hat, einen Logopäden zu finden, der eine Zusatzausbildung zum zertifizierten Dyslexietherapeuten (BVL) hat, kann man evtl. mit ihm "aushandeln" (da braucht man wiederum Engegenkommen), dass im Rahmen der Logopädie gefördert wird. In der Regel zahlen die Krankenkassen keine LRS-Therapie.

-Kinder mit LRS haben Wahrnehmungsprobleme und/oder Konzentrationsprobleme (bezogen auf das Lesen und Schreiben), Wahrnehmungs- und Konzentrationsprobleme können wiederum in einer Ergotherapie behandelt werden. Diese würdet ihr ja verschrieben bekommen. Wenn der Ergotherapeut mitzieht und sich qualifiziert ist, kann ggf. ein Lese-Rechtschreibtraining zusätzlich durchgeführt werden, es gibt dazu ja auch Mappen mit denen man dann zuhause üben kann oder mit entsprechenden PC-Programmen.

-Manchmal gibt es Therapeuten, die noch für ihre Zertifizierung eine Arbeit über die Förderung eines LRS-Kindes schreiben müssen. Diese bieten in der Regel "günstige" Förderstunden (zu Nachhilfepreisen) an, wenn sie die Förderung des Kindes für ihre schriftliche Arbeit nehmen dürfen.

In der Schule hat man -zumindest in NRW- Anspruch auf LRS-Förderung in einem LRS-Förderkurs mit höchstens 8 Kindern, aber solche bekommt dein Kind ja offenbar schon.

Nimm auf jeden Fall den Termin im SPZ wahr! Ohne Diagnose eines Mediziners wird eine Förderung auf keinen Fall bezahlt, die Diagnose des Instituts ist dazu völlig wertlos! Du kannst beim SPZ bitten, dass sie dich anrufen möchten, falls jemand mal absagt, so dass du ggf. eher hingehen kannst.

Aber nicht nur im SPZ kann die Diagnose gestellt werden, Kinder- und Jugendpsychiater können LRS diagnostizieren. Du musst vielleicht mal rumtelefonieren, wo du am schnellsten einen Termin bekommen kannst. Dann kannst du darum bitten, dass du dorthin eine Überweisung bekommst.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.