1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Biankaline am 14.09.2010, 11:36 Uhr

Kennt sich jemand mit Unfallmeldung aus, Sohn wurde in Bauch geboxt!!!!

Guck mal das hab ich auf die schnelle Gefunden:

Schulunfälle - Unfallmeldung



Als Schulunfälle gelten Unfälle, die auf dem Weg zur Schule passieren, die sich auf dem Weg von der Schule nach Hause oder die sich in der Schule oder bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule ereignen.
Unfälle mit Verletzungsfolgen, die durch vorsätzliche Körperverletzungen hervorgerufen werden, gelten nicht unbedingt als Schulunfälle. In solchen Fällen können die Erziehungsberechtigten des Schülers, der die Verletzung eines anderen verursacht hat, regresspflichtig gemacht werden.

Wenn infolge von Schulunfällen behandlungsbedürftige Verletzungen auftreten, muss - sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen - ein(e) von der Versicherung anerkannte(r) Unfallärztin oder Unfallarzt aufgesucht werden.


Sollte aufgrund eines Unfalls, der sich in der Schule, auf dem Schulweg oder bei einer Schulveranstaltung ereignet hat, eine ärztliche Behandlung Ihres Kindes notwendig geworden sein, müssen Sie diesen Unfall im Sekretariat der Schule melden (Unfallmeldung).


Vielleicht hilft dir das ein bisschen weiter.
Ich hoffe für Euch das eine vernünftige Lösung gefunden wird, denn so kann es ja nun nicht gehen.

LG und alles gute deinem Sohn

 
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