1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von lisah am 07.05.2008, 13:51 Uhr

Kann- Kind?

Also ich denke, daß kommt immer aufs Kind an. Da ich das Kind nicht kenne, kann ich mir auch kein Urteil bilden.
Hier aber nochmal der Text vom Kultusministerium Ba-Wü:

Der Zeitraum der Stichtagsflexibilisierung wird bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres erweitert. Kinder, die in diesem Zeitraum das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern - ohne bürokratische Hürden - zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor vom Schulleiter - ggf. unter Beiziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts - festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.

 
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