1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Spatz am 12.04.2011, 7:32 Uhr

Hortkosten+steurlich absetzbar?

Hallo,

meine Tochter kommt im August 2011 in die Schule. Im September 2011 wird sie 6 Jahre. Ab Juni 2011 bin ich in Mutterschutz und werde beim 2. Kind 1 Jahr daheim bleiben.
Kann ich in der Elternzeit die Hortkosten für meine 6-jährige Tochter steuerlich absetzen?


Danke für Eure Hilfe!

 
10 Antworten:

Re: Hortkosten+steurlich absetzbar?

Antwort von vallie am 12.04.2011, 9:10 Uhr

ich meine zu wissen, daß das nicht geht, da du ja zuhause BIST und eine hortbetreuung nicht notwendig ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hortkosten+steurlich absetzbar?

Antwort von Caot am 12.04.2011, 10:25 Uhr

Wer wann zu Hause ist, ist, soweit ich informiert bin, unrelevant. Wenn dein Kind in Betreuung ist und Du dafür Kosten hast, dann sind diese auch absetzbar. Fakt ist, du must diese Kosten nachweisen. Die wollen alle Ausgaben als RE oder als Abbuchung vom Konto sehen.

Ich bin auch zu Hause, aber meine Kinder im Kiga und in der Hortbetreuung. Da hst noch kein Mensch danach gefragt. Selbst die Ferienbetreuung ist absetzebar, auch wenn ich Urlaub habe.

Meines Wissens nach ist das egal. Auf der Steuererklärung einfach alles mit angeben, was angefallen ist.

Grüßle

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hortkosten+steurlich absetzbar?

Antwort von vallie am 12.04.2011, 10:31 Uhr

ich bin mir nicht mehr ganz sicher, weil es schon so lange her ist, aber ich meine schon, daß mich der finanzbeamte sogar angerufen und gefragt hat, damals war mein mann in elternzeit....
kann aber auch sein, daß der betrag mit seinerzeit 140€/monat zu gering war, um ins gewicht zu fallen.
weißt du, daß sie bei dir anerkannt worden sind? ich meine, wer nicht arbeitet, zahlt ja auch keine steuern, die es abzusetzen gilt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hortkosten+steurlich absetzbar?

Antwort von Caot am 12.04.2011, 10:36 Uhr

Das hängt ja von der steuerlichen Veranlagung ab. Ich bin verheiratet, als werden alle Einnahmen in einen Topf geworfen. Es bleiben ja nicht zwei zu Hause, einer geht ja immer arbeiten -also davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen.

Klar, wenn keiner arbeiten geht, also kein Einkommen erzielt wird, dann kann man auch nichts absetzen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hortkosten+steurlich absetzbar?

Antwort von vallie am 12.04.2011, 10:42 Uhr

und du bist dir sicher, daß kinderbetreuungskosten angerechnet werden, wenn einer in elternzeit ist? also nicht arbeitlos oder arbeitssuchend? dann gäbe es ja einen grund.
aber eine nur-hausfrau ist es ja absichtlich, genauso wie jemand in elternzeit gewollt in elternzeit ist...

das fände ich sehr sehr schräg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hortkosten+steurlich absetzbar?

Antwort von vallie am 12.04.2011, 11:04 Uhr

zumindest wird differenziert. dann ist meine kleine welt ja wieder halbwegs in ordnung:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-betreuungskosten.htm

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hortkosten+steurlich absetzbar?

Antwort von Suka73 am 12.04.2011, 13:32 Uhr

soeben habe ich leider erfahren müssen, dass der uns zugesicherte Hortplatz bis 16 ode 18 Uhr NUR zur Verfügung steht, wenn ich auch arbeite...
Was heißt, ich bin aktuell zu Hause, so wie Du dann auch. Das heißt, das Kind kann auch von Dir betreut werden.
Meinem Sohn steht jetzt lediglich eine Betreuung bis 13.30 Uhr zu. Sobald ich Arbeit aufnehme oder in Verhandlungen stehe, steht ihm der Platz bis 18 Uhr zu. WEiß nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.

Interessant finde ich nur, dass ich hier von Eltern weiß, die daheim sind wegen H4 - und die Kinder sind bis 18 Uhr im Hort. Schön, dass man da bei mir wieder ne Ausnahme macht, zu meinen Ungunsten. Denn BIS das angeleihert ist, dass der Hortplatz bis 18 Uhr dann auch STEHT, kann es, nach Aussage der heutigen SB, bis zu drei Monate dauern. DREI MONATE. Und mit diesem Wissen darf ich mich jetzt weiterbewerben. Ich könnte Brocken kotzen.

Und ja, ich verstehe es auch, dass man dann als Amt sagt, dann lassen wir die Kids lieber daheim.

Merke: was man am Telefon sagt, muss mit der Realität nicht überein stimmen.

Stocksaure Grüße
Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

hier ist es ähnlich wie bei Suka73

Antwort von RR am 12.04.2011, 17:08 Uhr

Hallo
man muss eine Arbeitsbescheinigung vorlegen um überhaupt einen Betreuungsplatz zu bekommen. Nur falls dann später noch Plätze frei sind, werden diese auch an nicht erwerbstätige vergeben - was aber soweit ich weiss nicht der Fall war.....

viele Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nicht absetzbar..

Antwort von kidsdreierlei am 12.04.2011, 17:11 Uhr

ich war am Freitag grade beim Finanzberater der mir die Steuererklärung gemacht hat.

Die Kinderbetreuungskosten können nur abgesetzt wenn beide Elternteile arbeiten.

Ansonsten nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: nicht absetzbar..

Antwort von Leena am 12.04.2011, 17:45 Uhr

Die Wahrheit liegt, mal wieder, irgendwo dazwischen, irgendwo zwischen "es ist total egal, ob die Eltern arbeiten" und "Kinderbetreuungskosten können nur abgesetzt werden, wenn beide Eltern arbeiten". *seufz*

Also, kurz gefasst:

Von den Kinderbetreuungskosten (also auch Betreuungsgeld Privatschule) können 2/3, max. 4.000 Euro pro Kind, unter folgenden Bedingungen abgezogen werden:

- wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben, WENN die Aufwendungen wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen (bzw. bei Verheirateten BEIDE EHEGATTEN berufstätig sind) und das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Sonderregelung bei behinderten Kindern);
- als Sonderausgaben, WENN das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (wieder Sonderregelung bei behinderten Kindern) und der Steuerpflichtige in Ausbildung, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist (bei zusammenlebenden Eltern nur, wenn bei BEIDEN Elternteilen die Voraussetzungen vorliegen oder ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere Elternteil in Ausbildung behindert oder krank ist;
- als Sonderausgaben, WENN nicht beide Elternteile erwerbstätig sind, und die KINDER 3 - 5 JAHRE ALT sind.

Ist alles im Gesetz geregelt und kann auch nachgelesen werden, z.B. hier:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__9c.html


Soweit ich es mitbekommen ist, ist ab 2012 mal wieder eine Änderung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geplant, aber das bleibt im Detail abzuwarten und hat ja nun gar nichts mit den aktuellen Steuererklärungen für die Jahre 2010, 2009 etc. zu tun. :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.