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Geschrieben von RunderBauch am 29.09.2010, 23:27 Uhr

Hortbetreuung und Aufsichtspflicht

Ein Schulhof (wo ja OgataKids spielen) ist ja auch öffentlich zugänglich.
Aber die Aufsichtpflicht muss gewährleistet sein, da hast du schon recht. Denn wenn mal was passiert kann man die Erzieherinnen definitiv dafür verantw. machen. Außerdem macht es ja auch nicht gerade einen guten Eindruck die Erz. "quatschend" zu sehen. Find ich ein wenig peinlich. Natürlich dürfen auch mal ein paar Kids allein irgendwo (draußen/Haus) spielen, wenn man das verantworten kann (und will). Aber ich würde das mal ansprechen (am besten Leitung), denn ihr zahlt ja für eine gute Betreuung und da habt ihr auch das Recht diese Beobachtung ansprechen.

 
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