1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von RR am 12.04.2011, 17:08 Uhr

hier ist es ähnlich wie bei Suka73

Hallo
man muss eine Arbeitsbescheinigung vorlegen um überhaupt einen Betreuungsplatz zu bekommen. Nur falls dann später noch Plätze frei sind, werden diese auch an nicht erwerbstätige vergeben - was aber soweit ich weiss nicht der Fall war.....

viele Grüße

 
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