1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Kalli36 am 07.10.2010, 21:47 Uhr

@ Henni

Das steht nicht im Schulgesetz, sondern in der Verwaltungsvorschrift:
"Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang. Sie dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen. Sie müssen in ihrem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen und von diesen ohne fremde Hilfe bewältigt werden können."

Aber ganz ehrlich, wenn ich deine Beiträge lese, frage ich mich jetzt auch, wie sie von dir deutsch lernen sollen?
Deshalb nimm's mir nicht übel, glaubte ich auch, du würdest alle hier verarschen.
Allerdings habe ich letztens von der Lehrerin meines Sohnes, die Perfektion von ihren Schülern erwartet, eine Mail mit 2 Rechtschreibfehlern bekommen. Und die Mail war nicht lang.
Scheint vielleicht eine Lehrerkrankheit zu sein.

 
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