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Geschrieben von Ebba am 07.03.2008, 17:16 Uhr

Haftpflichtversicherung ???

Da Dein Sohn erst 6 Jahre alt ist, ist er nicht deliktfähig Kind erst mit Vollendung des 7. Lebensjahres. Da Euer Sohn also nicht delktfähig ist muss er auch nicht fuer den von ihm angerichteten Schaden haften, mit der Folge, dass auch die Haftpflichtversicherung hier nicht eintritt, es sei denn, ihr habt eine von manchen Versicherern angebotene Zusatzversicherung abgeschlossen.

Allerdings tritt die Haftpflichtversicherung evtl. ein, wenn ihr als Eltern durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht den Schaden verursacht habt. Da ihr aber gar nicht anwesend ward sondern die Aufsicht auf die Hortbetreuer uebertragen hattet kommt auch das wohl eher nicht in Betracht.

Zu Letzt wäre noch zu ueberlegen, ob die Hortbetreuer nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, mit der Folge, dass die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden evtl. uebernehmen muesste. Das kann ich natuerlich so nicht beurteilen. Allerdings richtet sich das Maß der zu leistenden Aufsicht neben dem Alter des Kindes auch immer nach den bekannten Eigenschaften des Kindes (bekannter Rabauke, ständiger vom Baumfaller o.ä.), nach der Gefährlichkeit der Situation usw.

Dennoch schadet es nicht, wenn ihr Eurer Haftpflichtversicherung den Schaden meldet. V.a., wenn ihr sie sonst nicht oder nur selten in Anspruch genommen habt uebernimmt sie den Schaden vielleicht aus Kulanz.

IANAL
Liebe Grueße
Ebba

 
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