1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Grauzone am 11.09.2020, 11:12 Uhr

Gesetzlich nicht!

Wie kommst du darauf, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde?

1. Besteht eine Aufsichtspflicht nach Schulschluss? Falls ja, wie lange?
2. Falls ja, beinhaltet diese Aufsichtspflicht, dass ein Schüler der 1.Klasse das Schulgelände eigenmächtig verlassen durfte?
3. Handelte die Aufsichtsperson fahrlässig, als sie nicht bemerkte, dass das Kind eigenmächtig das Schulgelände verlassen hat?

 
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