1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von und am 22.09.2013, 10:04 Uhr

Freiheitsberaubung - was für ein Unsinn

Wer behauptet denn den Quatsch mit der Freiheitsberaubung? Der Schulleiter? Oder gar die Eltern des Übeltäters?

Das Festhalten eines Angreifers zum eigenen Schutz oder zum Schutz Anderer ist Notwehr bzw. Nothilfe. Und das ist natürlich jedem erlaubt, auch Lehrern und Betreuungspersonen. Es handelt sich sogar um unterlassene Hilfeleistung (strafbar), wenn man die gebotene Nothilfe verweigert.

 
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