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Geschrieben von Expo2 am 07.05.2009, 11:05 Uhr

Frage an die Lehrer hier, oder wer sich noch auskennt....bitte Hilfe

Hi,
ich beschreibe mal eine Situation:
Grundschule, Klasse hat einen Lehrer, der im jeweiligen Schuljahr seit Beginn mind. immer 5 Monate krank ist (übers Jahr verteilt)
Nun, 3. Klasse bemerken die Eltern bei den Kindern klaffende Wissenslücken und beginnen zu mosern. Das erste Halbjahr 3. Klasse war komplett ein Fremdlehrer da.
Haben diese Eltern oder die Elternsprecher die Möglichkeit eine komplett bleibende Lehrerkraft zu fordern (weil der klassenlehrer schon wieder Krankenschein für 4 Wochen hat?)?
Ich bekam es so erzählt, dass sie nun aufs Ministerium wollen, aber m. Ansicht nach gibt es doch keine Möglichkeit so was in der Art anzufordern, da ja immer Ersatz bestellt wird oder deren Kinder in andere Klassen verteilt werden?!?
Weiß das jemand?
Man hat doch kein Anrecht drauf immer eine kontinuierliche Lehrkraft zu haben!?!
GLG
Ex

 
4 Antworten:

man KANN doch fragen

Antwort von Keksraupe am 08.05.2009, 9:17 Uhr

ob es diese Möglichkeit gibt, schließlich sollen alle Kinder die gleich guten Chancen haben, nach Bildung streben zu können ;-)


Warum also sollte man NICHT beim Ministerium anfragen?

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Re: immer langsam mit den jungen Pferden......

Antwort von Julie am 08.05.2009, 11:39 Uhr

Hi,

ich kenne mich ein bisschen mit der Materie aus (NRW).

ERSTENS ist das Schulministerium ja schon mal drei Nummern zu hoch gegriffen.
Der korrekte Weg wäre Schulleitung, dann Schulaufsicht (Schulamt), dann ggf. Bezirksregierung, danach kommt erst das Ministerium.

Und so manche Schulleitung (auch so macher Schulrat) ist MÄCHTIG eingeschnappt, wenn sie übergangen werden.
Nicht gerade konstruktiv, wenn man für seine Kinder / seine Klasse was erreichen möchte.

Und ZWEITENS:
Krankheitsvertretungen werden über "Springer" oder über befristete Arbeitsverträge "geregelt", je nach finanziellen und personellen Möglichkeiten der Schule / des Schulamtsbezirkes.
Beide können vielleicht so lange bleiben, bis die Stammkraft wieder da ist.
Bei der Lehrkraft mit befristetem Vertrag lebt man darüber hinaus mit dem Risiko, dass sie verständlicherweise weg ist, sobald sie ein besseres (unbefristetes) Angebot bekommt - klaro, oder ?

Anspruch besteht "nur" auf ordnungsgemäßen Unterricht im Rahmen der für den jeweiligen Jahrgang geltenden Stundentafel.
Dafür dürfen auch (z. B. in Sport) mal mehrere Klassen zusammen unterrichtet werden.
Alles andere kommt darauf an, wie der Schulstundenplan / Einsatz der Lehrkräfte organisiert werden kann.
Und glaube mir, da hat jede Schulleitung ein Interesse an Kontuinuität in den Klassen (ist nämlich stressfreier für alle Beteiligten).


Also, nicht die Welle machen, sondern erst mal das Gespräch mit den unmittelbar Beteiligten suchen......

Gruß, Julie

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@ Julie

Antwort von Expo2 am 08.05.2009, 17:17 Uhr

Hi Julie,

danke für deine aussagekräftige Info.
Ich habe rein interessehalber nachgefragt - es betrifft keine Klasse in der sich eines meiner Kinder befindet.
Es handelt sich um Eltern einer dritten Klasse, die via Floskeln "Miteltern" eher kontraproduktiv aufhetzen.
Da wird wohl nur im Untergrund gehetzt, denn die Rektorin hat immer für adäquaten Springerersatz gesorgt, ausgenommen der erste Tag.

Vielen Dank - du hast mir die ganze Angelegenheit gut erklärt

GLG
Ex

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Re: @ expo

Antwort von Julie am 08.05.2009, 21:04 Uhr

Null problemo,
das ist Teil meiner Arbeit - nicht das Erklären, aber zB die Einstellung von Vertretungslehrern im Krankheitsfall......
Deswegen weiß ich, was das so "läuft" ....

LG und schönes WE !!!

Julie

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