1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von KKM am 01.01.2015, 21:22 Uhr

Es gibt in Deutschland die Schweigepflicht

... wenn Ärzte oder Therapeuten Informationen an Dritte herausgeben sollen, brauchen sie dafür eine Schweigepflichtsentbindung von den Sorgeberechtigten.

Ich habe den Ärzten meines Sohnes exakt die Namen und deren berufliche Tätigkeit nennen müssen, damit sich diese Personen nach meinem Kind erkundigen dürfen.

OHNE hätten seine Ärzte und Therapeuten GAR NICHTS gesagt, wahrscheinlich sogar bestritten, mein Kind überhaupt zu kennen!

 
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