Geschrieben von lotte03 am 17.09.2013, 7:52 Uhr |
Einladung zur 1. Schulelternratssitzung bekommen...Frage dazu
Hallo, du kommst wohl aus Niedersachsen.....
-Schulvorstand: § 38a, b NSchG. Wichtig: das Verhältnis Eltern/ Lehrer ist hier gleich. Hier werden also ggf. "echte" Entscheidungen gefällt. http://www.loccum.de/schulvorstand/schueler/02aufgaben.html
- der SER- Vorsitzende vertritt die gesamte Elternschaft nach aussen, arbeitet mit den Lehrern zusammen, führt die Beschlüsse des SER aus. Er/ sie lädt zu den Sitzungen
-die Gesamtkonferenz ist sowas wie die "Geschäftsführung" der Schule. Dort arbeiten alle Lehrer usw. plus die gewählten Elternvertreter (die Anzahl der EV richtet sich hierbei nach der Anzahl der Lehrer) zusammen
http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg2.htm, § 34 NSchG
-der KER ist der Elternrat aller Schulen aller Schulform des Kreises. Jede Schule entsendet dorthin Delegierte, die sich dort selbstverständlich selber wählen lassen können
In Kürze ganz informativ ist noch hier diese Seite
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/schulverfassung/schulverfassung
Viel Erfolg!
- Einladung zur 1. Schulelternratssitzung bekommen...Frage dazu - Manu0707 16.09.13, 18:14
- Re: Einladung zur 1. Schulelternratssitzung bekommen...Frage dazu - Mickie 16.09.13, 21:05
- Re: Einladung zur 1. Schulelternratssitzung bekommen...Frage dazu - lotte03 17.09.13, 7:52
- dankeschön :-) - Manu0707 17.09.13, 8:58