Geschrieben von drahtseil am 19.03.2004, 17:28 Uhr |
Eine Frage an die Mütter von
Hallo, ich mußte meine Tochter letztes Jahr einschulen lassen, weil der Stichtag angeblich auf den 1. August verlegt wurde. Jetzt lese ich hier immerwieder von "Antragskindern" , die nach dem 30.6. geboren wurden. Ist der Stichtag nur in unserem Bundesland (Thüringen) gültig? VG Chris
- Eine Frage an die Mütter von "Antragskindern". - Brandi 19.03.04, 17:18
- Re: Eine Frage an die Mütter von - drahtseil 19.03.04, 17:28
- Re: Eine Frage an die Mütter von - ines03 19.03.04, 23:00
- Re: In Berlin sollen nächstes Jahr die Kids mit 51/2 eingeschult werden :-(( - SuperMama*4* 20.03.04, 9:29
- Re: Wissen die Schulen selber nicht Bescheid? - drahtseil 20.03.04, 13:51
- Re: Wissen die Schulen selber nicht Bescheid? - Brandi 20.03.04, 14:14
- Scheinbar aber nicht überall! - Dorilys 20.03.04, 22:44
- Re: Wissen die Schulen selber nicht Bescheid? - Brandi 20.03.04, 14:14
- Re: Wissen die Schulen selber nicht Bescheid? - drahtseil 20.03.04, 13:51
- Re: In Berlin sollen nächstes Jahr die Kids mit 51/2 eingeschult werden :-(( - SuperMama*4* 20.03.04, 9:29
- Schulrecht ist Landessache- Der Stichtag ist in jedem Bundesland unterschiedlich! o.T. - Ebi-Mama 20.03.04, 17:47
- Re: Eine Frage an die Mütter von - ines03 19.03.04, 23:00
- Re: Eine Frage an die Mütter von - drahtseil 19.03.04, 17:28
Hilfe, mein Sohn ist farbenblind!!
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