1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von dieElle am 15.09.2012, 0:16 Uhr

@Ebba

Fahrtkosten können erstattet bzw. übernommen werden, wenn die zuständige Schule oder die nächstgelegene Schule eine gewisse Entfernung hat. Das gilt aber nur innerhalb eines Schulamtsbezirkes. Wird eine Schule ausserhalb besucht, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. Es mag sein, dass es Einzelfälle gibt, die anders gehandhabt werden oder auch Schulträger, die andere Regelungen haben, aber ein Anspruch besteht m.W. nicht.

 
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