1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von IngeA am 23.09.2013, 11:33 Uhr

Das JA weiss Bescheid

Sie brauchen das Kind ja nicht aus der Familie nehmen. Man kann auch nur teilweise das Sorgerecht entziehen. Also z.B. nur in Schuldingen, nur für die medizinische Versorgung etc.
Wenn es aber bei euch in der Nähe keine geeignete Schule gibt (in Bayern heißen die E-Schulen = Förderschule mit Erziehungsschwerpunkt) muss das Kind entweder teilstationär betreut werden (kinderpsychiatrische Tagesklinik) oder in ein entsprechendes Internat. Und das kostet.

LG Inge

 
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