Geschrieben von Hexhex am 24.03.2010, 13:34 Uhr |
Da hat man normalerweise keine Wahl...
Hallo,
bei Grundschulen gilt: das Kind wird derjenigen Schule zugeteilt, die im jeweiligen Wohnbezirk liegt. Wenn man auf eine andere Grundschule möchte, muss man dies beantragen. Je nach Ort und Bundesland gibt es verschiedene Regelungen zu diesem Antrag. Manchmal wird einem das leicht gemacht, manchmal schwer. In unserer Stadt ist es z. B. so, dass der Schulleiter der Schule, auf die man sein Kind NICHT schicken will, zustimmen muss, dass das Kind auf eine andere Schule geht - sehr originell, denn das will er natürlich in der Regel nicht. Wer schickt schon gern "seine" Schüler freiwillig woanders hin...? Man muss dann sehr fundiert begründen können, warum diese Schule nicht geeignet ist.
Die wirklich freie Wahl ohne Hürden und Sonderanträge hat man erst ab der weiterführenden Schule.
- Worauf achten bei Wahl der Grundschule? - Wanda73 24.03.10, 11:34
- Re: Worauf achten bei Wahl der Grundschule? - Patti1977 24.03.10, 12:29
- Re: Worauf achten bei Wahl der Grundschule? - Putzteufel 24.03.10, 12:49
- Re: Da hat man normalerweise keine Wahl... - Hexhex 24.03.10, 13:34
- wir in düsseldorf dürfen frei wählen - Zwillingsmama04 24.03.10, 13:46
- Re: wir in düsseldorf dürfen frei wählen - JonasMa 24.03.10, 14:34
- In Niedersachsen ist es anders,... - PuW 25.03.10, 7:49
- wir in düsseldorf dürfen frei wählen - Zwillingsmama04 24.03.10, 13:46
- @Wanda - finde KOnzept super - PuW 25.03.10, 7:45
- Re: Worauf achten bei Wahl der Grundschule? - Jana2 25.03.10, 9:52
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